Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1301-1350
URN: urn:nbn:de:stab-6b65b033-da26-4014-ba91-b071ff0db2505
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 221
Archivische Altsignatur:

Rheinpfälzer U 5657, Straßburg E 5141/10

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Papst Johannes XXII. an [Adolf von der Mark] Bischof von Lüttich (Leodiensi): deren Verbrechen sind die schlimmsten, die ihre ruchlosen Hände gegen ihre geistlichen Väter ausstrecken und unwürdigerweise die Kirche um Hilfe anrufen. Die Kirche nimmt jedoch auch diese wieder in ihren Schoß auf, wenn sie nur bereuen. Loretta Gräfin von Sp., Herrin zu Starkenburg (Starckenberg), Diözese Trier (Treveren.), ist vor dem Apostolischen Stuhl erschienen und hat bekannt, daß sie mit einigen Komplizen in frevelhafter Kühnheit den Erzbischof Balduin von Trier sowie einige seiner Priester und Kleriker - Mönche und Weltgeistliche - Gefangengenommen, auf eine ihrer Burgen geführt und dort längere Zeit gefangengehalten hat; dann hat sie diese, von Reue ergriffen, völlig unverletzt wieder freigelassen (a). Die Gräfin hat Nikolaus von der Neuerburg (Novomonte) und Volker von Starkenburg, beide Ritter, Richwin von Miehlen (Milen) und Nikolaus von Schmidtburg (Smedeburgh), beide Knappen, sowie den Laien Bertram von Feckweiler (Vakelor), aus den Diözesen Trier und Mainz (Maguntin.), als ihre Komplizen an der Kurie präsentiert (a); außerdem hat sie eine besiegelte und unversehrte Urkunde des Erzbischofs Balduin vom 17.03.1330 vorgelegt, in der dieser um Absolution der Gräfin und ihrer Helfer bittet; diese Urkunde ist weiter unten inseriert. Die Gräfin und ihre Helfer haben gemeinsam um die Gnade der Absolution gebeten; der Papst hat dem huldvoll zugestimmt (a), zumal auch der Erzbischof und König Johann von Böhmen (Boemie) darum ersucht haben (a). Er hat sie durch seinen Pönitentiar Gauzelin Kardinalbischof von Albano (Albanensis) nach Eidesleistung absolvieren und die Gräfin und ihre unmündigen Kinder von den Strafen befreien lassen, die sie sich aufgrund der auf dem Konzil von Vienne (Viennen.) veröffentlichten Konstitution des Papstes Clemens V. zugezogen hatten (b). Folgende Strafen werden ihnen auferlegt: jeder hat sich so schnell wie möglich in eine nahe Trier gelegene Stadt oder einen angemessenen Ort zu begeben, da sie aus Gefahr für ihre Person nicht nach Trier selbst gehen können; dort haben sie an einem Festtag, etwa am nächsten Pfingstfest, am Tage Johannes des Täufers (24.06.) oder einem anderen Feiertag allesamt - Die Gräfin, die Ritter, Knappen und Bertram - mit bloßen Füßen, Mänteln ohne Riemen, Kapuzen oder Kopfbinden, mit völlig unbedeckten Häuptern jeder eine gedrehte Kerze von 4 Pfund Gewicht tragend am Morgen einzuziehen; nach Erreichen der Hauptkirche haben sie die Kerzen in Demutshaltung am Hauptaltar zu opfern und jeder sein Verbrechen vor einer großen Volksmenge offen zu bekennen. Falls die Gräfin die schwere Kerze nicht selbst tragen kann, soll sie sie vor sich her tragen lassen und selbst eine leichtere tragen, wie es ihr Gewissen zuläßt. Außerdem hat sie zum nächstmöglichen Termin 50 Personen nach Trier zu schicken, die sich dorthin wagen; sie sollen in derselben Weise Kerzen zum Dom tragen und am Hauptaltar opfern; dazu haben sie im Namen der Gräfin vier silberne Lampen von 12 Mark Gewicht zum Altar zu tragen und zu opfern; für deren dauernden Unterhalt hat die Gräfin dem Dom aus eigenen Einkünften Renten zu verschreiben. Über diese Vorgänge sind Urkunden oder Notariatsinstrumente auszustellen und dem Papst zuzuschicken. In den beiden nächsten Jahren soll Loretta an den Quatemberfreitagen fasten und zu Ehren der fünf Wunden Christi je fünf, ihre Helfer aber je einen Armen speisen. Der Papst beauftragt den Bischof von Lüttich, der Gräfin und ihren Helfern die Absolution und die auferlegten Strafen mitzuteilen. Er befiehlt der Gräfin und ihren Helfern, aufgrund des geleisteten Eides künftig ähnliches nicht mehr zu unternehmen und die Strafen zu akzeptieren. Es folgt die Urkunde des Erzbischofs Balduin vom 17.03.1330 (1). (a) - (a) fehlt in Abschr. A. (b) Ende Abschr. A; es folgt nur noch das Datum. (1) Nr. 503.

Laufzeit: 1330 Mai 4
Sprache: lat
Gattung: Urkunden
Bilder: 3 Bilder
Ausstellungsort: Avignon

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Grafschaft Sponheim Urkunden