Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1601-1650
URN: urn:nbn:de:stab-6bbcbe93-a43e-42a2-b9a9-8ab60a0933199
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2875
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1934/1 (1623 III 13)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Lucia, G. zu Orttenburg, Witwe, geborene Semperfreiin von Limburg, übergibt Hr. Fridrich Casimir, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, als testamentarisch eingesetzten Universalerben in Anbetracht ihres hohen Alters und der gefährlichen Zeiten und weil der G. nun volljährig ist, die Grafschaft Orttenburg mit allen Zugehörungen, Privilegien und Regalien sowie eine ansehnliche Fahrnis. Vorher haben sich beide wegen des eingebrachten Heiratsgutes, der Widerlage und Morgengabe und mitgebrachten Aussteuer geeinigt, dass entsprechend dem am 23. November 1621 abgeschlossenen Vertrag für alle Forderungen der G. 25.000 fl zu zahlen sind, wobei der G. die Aufkündigung bis kommenden Martini zurückstellte. Weil man sich aber über die Münze und deren Wert nicht einigen konnte, da die G. den vorgeschlagenen Wert, um nicht Schaden zu erleiden, nicht annahm, kam es zu Differenzen und die G. beschwerte sich darum beim Kaiser, worauf entschieden wurde, dass diese 25.000 fl in guter Reichsmünze entsprechend dem Akkord vom 19. Februar 1619 über Schrott und Korn ohne weitere Ausflüchte zu zahlen sind, nachdem folgendes, vollständig eingerückte Mandat von Kaiser Ferdinand II. ddo. Regensburg 1623 Januar 23 an den G. ergangen war.

Da es dem G. wegen der Veränderung der Münze unmöglich ist, der Witwe im befohlenen Maße die Zahlung zu leisten, wurde von beiden Teilen folgende Abmachung getroffen:

1. Der Vertrag vom 23. November 1621 bleibt weiterhin in allen Punkten bis auf einen in Kraft.

2. Die Aufkündigung der 25.000 fl und des Wittums soll erst in 6 Jahren erfolgen, daher steht der G. die Nutzung wie bisher und ohne Störung bis Ende 1629 zu. Die Aufkündigung erfolgt, wie im genannten Vertrag vorgesehen mit dem Münzwert, wie er 1619 mit kaiserlichem Patent festgesetzt wurde, nämlich der Dukaten für 2 fl 30 kr und der Reichstaler mit 1 fl 30 kr.

3. Für den Fall, dass die Münze dann einen so hohen Wert hat wie jetzt, ist der Dukaten mit 3 fl und der Reichstaler mit 2 fl zu berechnen. Ist die Münze dann reduziert und auf die Reichsmünzordnung heruntergesetzt, so ist für den Reichstaler 1 fl 30 kr und für den Dukaten 2 fl 30 kr zu geben.

4. Der G. hat laut der eingegangenen Verpflichtung der G. für die aufgelaufenen Unkosten und Schäden 8.000 fl in bar, wie sie jetzt üblich sind, zu zahlen.

5. Diese Abmachung ist vom K. zu bestätigen, die Unkosten tragen beide Parteien. Es werden 2 gleiche Ausfertigungen erstellt.;

S 1: Ausst. 1, S 2: Ausst. 2, S 3: Wilhelm G. zu Solms, Hr. zu Münczenberg, Wildenfelß Baroth und Sonnenwandt, röm. kaiserl. Kämmerer und verordneter obrister Kommissar sowie Kriegsrat, S 4: Weickhart Frhr. von Polhamb, Hr. auf Wartenburg, Herrenstand-Verordneter der Landschaft in Österreich ob der Ennß.; US: Friderich Casimir Graff zu Orttenburg manppria. Lucia Grafin zu Orttenburg Witwe; Wilhelm Graue zu Solms mpp.; Weckhardt Frhr. zu Polhaim mppa.

Laufzeit: 1623 März 13
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.-Heft

Ausstellungsort: Schloss Neu-Ortenburg

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden