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Die Regierung zu Burgkhausen gibt in dem Streite zwischen Abt Wolfgang von Aspach und H. Chr. von Paungarten wegen Einsetzung des Vikars Joh. Wa{e}schl zu Mu{e}nichhaim u. Inventarisierung des Nachlasses dessen Vorgängers Entscheid dahin, dass das Kloster Asp. auch das Patronat über genannte Pfarrei habe, die Kirchenrechnung demselben Kloster zustehe, wenn der Vikar ein Conventuale desselben sei, das Kloster auch Grundherr in Munichhaim d.i. über Pfarre und Taferne sei und das Niedergericht (d.i. v. Paumgarten) nur in Bezug auf einen Laienpriester und dessen Personen die gewöhnlichen Grundrechte habe.
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