Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1401-1450 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-6ec5cc2d-58db-488c-a6e6-ab19965a27d49 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1219 |
| Archivische Altsignatur: |
Sp. U 115, beglaubigt, 1782, mit Nachzeichnung des Signets und der Siegel 1 - 4 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
1428, im sechsten Jahr der Indiktion und im elften Regierungsjahr Papst Martins V. "des maindes den man nennet zu latin Maius und zu dutschen den Meyhe uff den allerlesten tag" erschien zur Zeit der Prim vor dem unterzeichneten Notar und den gen. Zeugen auf der Burg zu Kreuznach (Crutzenach) Johann Graf zu Sp. und machte im Wissen darum, daß alle Dinge vergänglich, nichts gewisser als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde des Todes ist, sein Testament; seine Seele empfahl er Gott und der Gottesmutter Maria. Die Erben seiner Grafschaft sollen die von des Grafen Eltern überkommenen und von ihm selbst gemachten Schulden bezahlen, soweit sie belegt werden. Die vom f Großvater [Johann] für das Seelenheil der Vorfahren und nächsten Verwandten bestimmten 600 Gulden, die der Vater [Johann] nicht dafür verwendet, deren Auszahlung er aber auf dem Totenbett dem Sohn nahegelegt hatte, werden auf die Gülten zu Herrstein (Hersteyn) angewiesen und sollen dort zur Stiftung von 3 Messen zu Ehren der Gottesmutter verwendet werden zum Heil der Seele des Grafen, seiner Vorfahren, seiner Frau und ihrer Erben; Vigilien und Messen sollen an den 4 Quatembersamstagen gehalten werden. Zu den 600 Gulden fügt der Graf weitere 1 000 hinzu, die demselben Zweck dienen sollen; sie werden auf den von Eberhard von Sp. heimgefallenen Zehnten zu Bergen angewiesen; jeder Altar soll 40 Gulden für den Unterhalt eines Priesters erhalten, der keine anderen Pfründen haben darf; bei schlechter Amtsführung können die Priester von den Erben des Grafen abgesetzt werden. Johanns + Base Elisabeth Gräfin zu Sp. und Vianden (Vyanden), Herzoginwitwe in Bayern (Beyern), hatte testamentarisch eine ewige Messe mit 2 Priestern in der Pfarrkirche zu Kreuznach zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil gestiftet und um Bestätigung gebeten; ebenso hat sie 3 000 Gulden an Klöster, ihr Gesinde und andere vermacht. Johann wäre dem nachgekommen, hätte man ihn nicht daran gehindert; er fordert seine Erben auf, die Messe mit 100 Gulden ewiger Gülte zu bestätigen und das, was an den 3 000 Gulden noch aussteht, zu bezahlen; dies sind 300 Gulden an das Kloster Vianden, 300 Gulden an das Kloster Pfaffen-Schwabenheim (Swab-) (a) und 30 Gulden an den Pfarrer zu Kreuznach. Johann bestimmt 100 Gulden für die Kirche Unserer Lieben Frau in Wolf (Wolffe) und 100 Gulden für das Kloster Himmerod (Hymmenrait) (b), von denen Gülten zu kaufen sind, mit den viermal im Jahr Messen und Vigilien dotiert werden sollen zum Gedächtnis des Grafen, seiner Vorfahren, seiner Ehefrau und seiner Erben; zu Himmerod liegen Vater und Großvater begraben. Dem Beichtvater Nikolaus (Clase) von Sohrschied (Sorscheyt) (c) werden 100 zugesichert, die er mit Rat der Testamentsvollstrecker auf eine ewige Gülte für das Kloster Merl (Merle) zu verwenden hat; davon sind ebenfalls Messen und Vigilien für denselben Personenkreis zu lesen. Die Wahl einer Grabstätte behält der Graf sich vor. Seine Frau Walpurg von Leiningen (Lyningen) (d) soll ihre Wohnung im Schloß Dill (Dille) (e) behalten; mit dem Schloß, eventuellen Baumaßnahmen, Land und Leuten hat sie nichts zu schaffen. Auf die Kirchberger Pflege mit Zubehör werden ihr jährlich 55 Malter Korn, 50 Malter Spelz und 50 Malter Hafer Kirchberger Maß zur Besserung des Wittums verschrieben, die von den Untertanen nach Dill zu bringen sind; der Amtmann zu Dill hat 6 Wagen Heu und Brennholz zu liefern; Walpurg erhält die Erlaubnis, in der Pflege Dill 400 Schafe zu halten nach Gutdünken; heiratet sie erneut, werden diese Bestimmungen ungültig. Weitere Legate behält der Graf sich vor. Alle Schulden, über die er besiegelte Zettel ausgestellt hat oder ausstellt, sind von den Erben zu bezahlen. Dem Schwiegervater Johann von Leiningen, Grafen zu Rixingen (Ruxsingen), dessen Sohn Rudolf und ihren Leibes-Lehnserben wird die Hälfte des Anteils zu Altleiningen (Altenlynyngen) (f) mit den Anteilen an Gülten, Renten und Zubehör übergeben; die Erben Johanns sollen das urkundlich bestätigen und den Anteil bei denen auslösen, denen er verpfändet ist, falls Johann das nicht mehr selbst tut. Sterben Johann und Rudolf ohne Leibes-Lehnserben, fällt der Anteil an die sp. Erben zurück. Zu Testamentsvollstreckern werden Johanns Vettern und nächsten Erben Bernhard Markgraf zu Baden und Friedrich Graf zu Veldenz (Veldentze), dazu der Junker Jakob von Lachen ernannt, die darüber vor dem jüngsten Gericht Rechenschaft zu legen haben. Burg und Stadt Kastellaun (Kestelen) (g) mit Leuten, Dörfern, Renten, Gülten und Zubehör werden Jakob von Lachen als Unterpfand übergeben; Jakob soll das Schloß bestellen und die Kosten der Testamentsvollstreckung aus den dortigen Renten und Gülten bestreiten; Überschüsse sind zurückzuhalten, bis sämtliche Bestimmungen erfüllt sind. Schultheiß, Kellner und andere Diener zu Kastellaun sind den Testamentsvollstreckern Rechenschaft schuldig. Jakob soll den Markgrafen und den Grafen erst dann in das Schloß lassen, wenn das Testament erfüllt ist; Markgraf und Graf sollen ihn nicht vertreiben oder vertreiben lassen, sondern darin beschirmen; zu diesem Zweck steht ihnen das Schloß Kastellaun offen. Stirbt Jakob von Lachen vor der Vollstreckung, soll ein anderer Mann der Grafschaft Sp. an seine Stelle treten; dieser hat darüber eine Urkunde auszustellen. Es siegeln Graf Johann von Sp., seine Frau Walpurg, die anwesend war und ihre Zustimmung gibt, Bernhard Markgraf zu Baden und Friedrich Graf zu Veldenz, die ihre Verpflichtungen übernehmen, und Jakob von Lachen, der das Schloß Kastellaun übernommen hat und die Einhaltung der Bestimmungen beschwört. Auf Bitten des Grafen ist dieses Instrument angefertigt worden. Zeugen: Bruder Nikolaus von Sohrschied, ehemaliger Guardian zu Merl und Beichtvater des Grafen Johann, sowie die Knappen Heinrich von Zeiskam (Zeyßkeim) (h) und Heinrich Waffe von Bergzabern (Bergk-) (1); auf Bitten des Grafen haben sie ebenfalls gesiegelt. Nikolaus Schreiber von Kreuznach, Kleriker Mainzer (Mentzer) Bistums und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, dieses Instrument mit eigener Hand geschrieben und mit seinem Signet versehen. (a) Swabheym B. (b) Hymmerrait B; Hymenrait C. (c) Sorscheit C. (d) Lyningen C. (e) Dylle B. (f) Allen Lyningen C. (g) Kestelun B, C. (h) Zeyßkeym B. (i) Bergzabern B. |
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| Laufzeit: | 1428 Mai 31 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 13 Bilder |
| Ausstellungsort: | Kreuznach |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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