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Gerichtsbrief des Landgerichts zu Nuremberg (Landrichter ist Johans v. Vestenberg) in Sachen des Jacob Semler von der Newenstat gegen das Deutsche Haus zu Nu{e}remberg wegen eines Reutzehnten zu Lobsaurach, der nach der Klagsbehauptung burggräfliches Lehen ist. Darnach hat das Deutsche Haus die Zuständigkeit des geistlichen Gerichts behauptet und in seiner Niedersatzung folgendes Urteilt erzeit, das auf Antrag beider Parteien vom Landgericht bestätigt und beurkundet wird. Das Deutsche Haus soll den strittigen Zehnt so lange innehaben bis die Burggrafen ihr daran behauptetes Recht bewiesen haben, gelingt ihnen das, so ist das Deutsche Haus verpflichtet den unrechtmäßig bezogenen Zehnt zurück zu erstatten, Schadensersatz zu leisten und den Semler weiterhin in seinem Bezug des Zehnten ungehindert zu lassen. - Siegler: Landgericht Nürnberg (mit Siegel des Ausstellers als Rücksiegel).
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