| Betreff: |
Die Gebrüder Heinrich und Johannes von der Bergerhof, Bürger zu Würzburg, verkaufen gemeinsam wegen schwerer Schulden für sich und ihre Erben an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten für das Kloster und insbesondere für ihre Schwester Elisabeth von der Bergerhof, Nonne dort, solange diese am Leben ist die nachfolgenden Güter und Einkünfte: - Ein Haus in der Stadt Würzburg am Stadtausgang beim Haugertor ("apud portam dictam Haugerburgetor") auf der linken Seite anstoßend auf der einen Seite an das Haus der Kunigunde genannt Schorpin und auf der anderen Seite an die öffentliche Straße, die zur Wöllnergasse ("ad vicum dictum Wollenergazze") führt. Zu diesem Haus gehört als Unterpfand ("vrsoz") 1 Joch Weinberg in der Gemarkung Würzburg an der Trenk anstoßend an eine öffentliche Straße und den Weinberg des Lohelin. Haus und Weinberg besitzen derzeit Hermann genannt Semeler von Hopferstadt und seine Ehefrau Elisabeth zu Erbrecht ("ius hereditarium"). Sie zinsen davon jährlich 30 Schilling Heller am 1. August ("in die sancti Petri ad Vincula"), 30 Schilling Heller am 22. Februar ("in die sancti Petri ad Kathedram") und 3 Malter Roggen ("siligo") gemessen mit dem in Würzburg gebräuchlichen Maß, das Metze genannt wird. Den Roggen müssen sie auf ihre Kosten zwischen dem 15. August und dem 8. September ("infra duo festa Assumpcionis et Nativitatis beate Virginis") in einen Kornspeicher, den man ihnen dann anweisen wird, liefern. - Das Haus neben dem Haus des Hermann Semeler, das auf der einen Seite an die Würzburger Stadtmauer und den Turm über dem Haugertor stößt. Dieses Haus besitzt Kunigunde Schorpin zu Erbrecht. Sie zinst davon jährlich 10 Schilling Heller am 1. August und 10 Schilling Heller am 22. Februar. - Das Haus, in dem die Garküche ("communis coquina") Zum Grafeneckart ("Greueneckart") untergebracht ist, anstoßend auf der einen Seite an das Haus der Gretelerin und auf der anderen Seite an den Hof Zum Bernwiler. Dieses Haus besitzen Konrad genannt Gretlin und seine Ehefrau Mechthild ("Meckela") zu Erbrecht. Sie zinsen davon jährlich 15 Schilling Würzburger Pfennige am 25. Juli ("in die sancti Jacobi"), 15 Schilling Pfennige am 2. Februar ("in die Purificacionis sancte Marie") und 1 Schilling Pfennige für 2 Fastnachtshühner. Die Verkäufer haben dafür von den Käuferinnen 122 Pfund Heller erhalten und zu ihrem Nutzen verwendet. Sie übergeben daher mit Mund, Hand und Halmwurf ("ore, manu et iactu calami"), wie es Sitte ist, die Güter und Einkünfte den Käuferinnen und verzichten für sich und ihre Erben auf alle ihre Rechte daran. Außerdem verpflichten sie sich, dass ihr Bruder Peter, welcher derzeit nicht anwesend ist, diesem Verkauf innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr zusammen mit seiner Ehefrau, sofern er in der Zwischenzeit geheiratet hat, zustimmen wird. Die Verkäufer versprechen, die Käuferinnen bei Streitfällen wegen des Verkaufs vor dem Entzug ("evictio") der Güter und Einkünfte zu schützen und ihnen dafür Währschaft ("warandia werschaft wlgariter dicta") zu leisten, wie es für Eigengüter im Lande Franken und in der Stadt Würzburg gebräuchlich ist. Dafür stellen sie ihnen als Bürgen die Würzburger Bürger Kuno genannt Virnkorn, Wolf genannt Rose und Heinrich genannt Virnkorn von der Küchenmeisterin. Falls den Käuferinnen bei der Inbesitznahme der erworbenen Güter Hindernisse in den Weg gelegt oder Schäden zugefügt werden oder falls Peter von der Bergerhof und seine etwaige Ehefrau dem Verkauf nicht zustimmen sollten, sollen die Bürgen nach Mahnung durch die Käuferinnen bei einem öffentlichen Wirt in Würzburg solange Einlager ("obstagium") zum Schaden der Verkäufer und ihrer Erben halten, bis alle Hindernisse ausgeräumt sind. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen, der auch von den Käuferinnen akzeptiert wird. Andernfalls sollen die übrigen Bürgen in die Leistung treten. Die Verkäufer verzichten ausdrücklich auf jegliche Rechtsmittel zur Annullierung des Verkaufs. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Verpflichtungen. Sie sollen von den Verkäufern für alle Schäden, die ihnen durch die Bürgschaft entstehen, schadlos gehalten werden. Auf Bitte der beteiligten Parteien und der Bürgen siegelt der Offizial der Würzburger Kurie. Zeugen: Magister Heinrich von St. Stephan, Bruder Heinrich von Nürnberg, Konventuale des Klosters Himmelspforten, Konrad von Herrenberg, Notar der bischöflichen Kurie in Würzburg, und andere.
Aussteller: Heinrich und Johannes von der Bergerhof, Bürger zu Würzburg Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten
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| Laufzeit: |
1347 Juli 11 |
| Sprache: |
ger |
| Gattung: |
Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament
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| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 276 S. 277f. Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 398
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| Ortsnamen: |
Würzburg, Bürger ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Nonne ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konventuale ; Würzburg, Haus ; Würzburg, Tor, Haugertor ; Würzburg, Anlieger ; Würzburg, Gasse, Wöllnergasse ; Würzburg, Weinberg ; Würzburg, Gemarkung ; Würzburg, Flurnamen ; Würzburg, Beständner ; Würzburg, Maß ; Würzburg, Stadtmauer ; Würzburg, Turm, Haugertor ; Würzburg, Garküche, Zum Grafeneckart ; Würzburg, Hof, Zum Bernwiler ; Würzburg, Hof, Zur Küchenmeisterin ; Würzburg, Währung ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Offizial ; Würzburg, Bischof, Kurie, Notar |
| Personennamen: |
Bergerhof, Heinrich von der, Würzburg, Bürger ; Bergerhof, Johannes von der, Würzburg, Bürger ; Bergerhof, Elisabeth von der, Kloster Himmelspforten, Nonne ; Bergerhof, Peter von der ; Schorp, Kunigunde, Würzburg ; Lohelin, N., Würzburg ; Semeler von Hopferstadt, Hermann, Würzburg ; Semeler von Hopferstadt, Elisabeth, Würzburg ; Gretelerin, N., Würzburg ; Gretlin, Konrad, Würzburg ; Gretlin, Mechthild, Würzburg ; Virnkorn, Konrad, Würzburg, Bürger ; Virnkorn von der Küchenmeisterin, Heinrich, Würzburg, Bürger ; Rose, Wolf, Würzburg, Bürger ; St. Stephan, Heinrich von ; Nürnberg, Heinrich von, Kloster Himmelspforten, Konventuale ; Herrenberg, Konrad von, Würzburg, Bischof, Kurie, Notar |
| Sachbegriffe: |
Bürger, Würzburg ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Nonne, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Haus, Würzburg ; Tor, Würzburg, Haugertor ; Anlieger, Würzburg ; Gasse, Würzburg, Wöllnergasse ; Weinberg, Würzburg ; Gemarkung, Würzburg ; Flurnamen, Würzburg ; Beständner, Würzburg ; Maß, Würzburg ; Stadtmauer, Würzburg ; Turm, Würzburg, Haugertor ; Garküche, Würzburg, Zum Grafeneckart ; Hof, Würzburg, Zum Bernwiler ; Hof, Würzburg, Zur Küchenmeisterin ; Währung, Würzburg ; Einlager, Würzburg ; Offizial, Würzburg ; Konventuale, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Notar, Würzburg, Bischof, Kurie |