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Bischof Reinhart zu Speier und der Deutschordensmeister Joß v. Venningen ratifizieren die Vertragsabrede, welche die dazu berufenen Schiedsrichter Seyfrit v. Venningen, Schulmeister, Ruckerus v. Lutterburgk, Lehrer der Hl. Schrift und Vikar des Bischofs sowie DOmherr zu Speier, Johan v. Nippenburg, Komtur zu Hailprune, Dietherich v. Giessen, Dekan zu Wimpfen, inkorporierten Pfarreien und Kirchen, nämlich Veihingen, Weihingen, Ku{e}rnbach, Weingarten, Wettersbach, Filiale Steinbach und Ru{e}lsheim, vereinbart haben. Demnach sind dieselben von der Steuer, welche der Bischof mit Zustimmung seines Kapitels der Geistlichkeit der Diözese auferlegt, befreit, sollen aber jedesmal statt der halben eine Hilfe im Betrage von 9 fl leisten. Die Befreiung bezieht sich nicht auf das Cathedraticum und die bei Visitationen fällige Procuration und die Abmachung kann von den Nachfolgern des Bischofs gekündigt werden. - Siegler: Aussteller-
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