Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-73994dce-5132-426b-8ef3-ea4fa8a1a1491
Bestellsignatur: StAWü, Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 83
Archivische Altsignatur:

Reichsstadt Schweinfurt Urkunden

Beschreibung des Archivales

Betreff:

In Anbetracht der treuen Dienste, welche die Empfänger ihm und dem Reich geleistet haben und künftig noch leisten sollen, sowie in Anbetracht der Tatsache, dass sie sich mit eigenen Mittel aus einer Verpfändung an das Reich zurückgelöst haben, verleiht der Aussteller den Empfängern folgende Freiheiten:
- Die Empfänger können künftig ihren Amtmann frei wählen.
- Gerichtsstand der Schweinfurter Bürger ist allein das Stadtgericht mit dem Amtmann als Richter. Lediglich im Falle einer Rechtsverweigerung ist eine Appellation an das kaiserliche Hofgericht möglich.
- Die Schöffen im Stadtgericht sind künftig von der Rügepflicht vor dem Gericht befreit.
- Falls die Empfänger auf ihre Kosten ein Kaufhaus in Schweinfurt bauen wollen, fallen die Erträge davon an die Stadt und sollen zum Unterhalt der städtischen Bauten und Einrichtungen verwendet werden.
- Der Rat kann Personen, die bei der Veranlagung zur Bede oder Stadtsteuer falsche Angaben machen, bestrafen. Die dabei anfallenden Gelder sollen ebenfalls zum Unterhalt der städtischen Einrichtungen verwendet werden.
- Wird ein Mörder zum Tode verurteilt, so verbleiben die Güter, die er hinterlässt, seinen Erben. Wird dagegen kein Todesurteil gefällt, so soll sein Hab und Gut zur Wiedergutmachung der durch den Mord angerichteten Schäden verwendet werden.
- Den Stadtbürgern wird der freie Wirtschaftsverkehr eingeräumt.
- Güter in der Gemarkung Schweinfurt, die früher Bede und Steuer der Stadt gegeben haben, sollen dies auch künftig tun.
- Die Ratsherren der Stadt können Personen, welche die Satzungen und Anordnungen des Rates übertreten, mit Strafen belegen. Die Gelder sollen zum Unterhalt der städtischen Einrichtungen verwendet werden.
- Der Rat erhält die Vollmacht zur Änderung der städtischen Gewohnheiten.


Aussteller: Kaiser Karl IV.
Empfänger: Rat und Bürgerschaft der Reichsstadt Schweinfurt

Laufzeit: 1362 Januar 28
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Regest: Regesta Imperii VIII, Nr. 3817
Repertorium: Rep. 6, Bd. V, a'
Druck: Stein, S. 99f. Nr. 103

Ausstellungsort: Nürnberg

Registerbegriffe

Ortsnamen: Schweinfurt, Rat ; Schweinfurt, Bürgerschaft ; Schweinfurt, Reichsamtmann ; Schweinfurt, Schöffen ; Schweinfurt, Stadtgericht ; Schweinfurt, Kaufhaus ; Schweinfurt, Steuer ; Schweinfurt, Bede ; Schweinfurt, Gemarkung ; Schweinfurt, Ratsherr
Personennamen: Karl IV., Kaiser
Sachbegriffe: Rat, Schweinfurt ; Bürgerschaft, Schweinfurt ; Reichsamtmann, Schweinfurt ; Hofgericht, kaiserliches ; Schöffen, Schweinfurt ; Stadtgericht, Schweinfurt ; Kaufhaus, Schweinfurt ; Steuer, Schweinfurt ; Bede, Schweinfurt ; Gemarkung, Schweinfurt ; Ratsherr, Schweinfurt