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Schreiben des Bamberger Konsulenten am Wiener Hof NN Gudenus an Johann (Philipp?) Frhr. von und zu Franckenstein, Domherr zu Bamberg, Geheimer Rat und Präsident des Hofrats (= Regierung), vom 12. Januar 1704. Gudenus antwortet auf zwei Schreiben Franckensteins (vom 12.12.1703 und 7.1.1704). Darin verbindet er Neujahrswünsche mit der Antwort auf diese Schreiben. Offenbar geht es darum, dass Franckenstein Information über den Fortgang eines Prozesses (wohl vor dem Reichshofrat in Wien) wünscht. Gudenus verweist aber darauf, dass in Wien seit drei Wochen Sitzungsferien sind und sich in "judicalibus" (also in Gerichtssachen) nichts getan hat. Um welchen Fall (Prozess) es geht, wird leider nicht thematisiert. Gudenus schreibt, dass es wohl auf einen Vergleich hinauslaufen werde. Den Wunsch, dass er als rechtlicher Vertreter die Interessen Franckensteins ? (des Hochstifts Bamberg?) - auch das bleibt leider unklar - vertritt, lehnt Gudenus ab, "da er bey dem Reichshofrat gewisser Verfahren halber in keiner Iudicial-Sache zu dienen pflege".
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