| Betreff: |
Erbvergleich des Matheus Gottner, Richter zu Schwindegg (Schwindeckh; Lkr. Mühldorf), über den Nachlaß des Wolfganng Deissenpeckh im Eschlpeckher Ringpach in der Schwindegger Herrschaft zwischen dessen Witwe und dem unmündigen Sohn Wolffgang (Vormünder/ Anndre Demel zu Rimbach (Gde. Schwindegg) in der Schwindegger Herrschaft u. Petter Schundt von Roßlauf (Roslauf; Gde. Rattenkirchen, Lkr. Mühldorf) im Neumarckhter Gericht, wonach u.a. die Witwe das bisher besessene Gut bestansweise auf 23 Jahre erhält.; Doppelte Ausfertigung.; ... geschehen auf vnnser frawen Liechtmeß tag ...
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