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Joachim G. zu Ortenburg lässt durch den genannten Notar im Beisein von Wolff Hueber zu Burgkhstall, Petter Enntzloer, Hofwirt zu Sellnau, Michael Weindl und Marthin Stenngl, beide Bürger im Markt Ortenberg, und Lienhart Sachskhornns von Stainekirchen folgendes Instrument über die bayerischen Handlungen gegen die Schlösser Ortenburg aufstellen: Am Montag vor Thomas dem 20. Dezember erschienen zu Neuen Ortenburg auf Befehl des H. Albrecht von Ober- und Niederbayern Hanns Neuchinger, Oberrichter zu Straubing, und Dr. Johann Auerbach, fürstl. Räte, mit einem Notar und 5 Adeligen zu Pferd in Rüstung, darunter der junge Auer, Sohn des Pflegers zu Griespach, dem mit 8 Berittenen um 11 Uhr vor dem Schloss, während weitere 25 Berittene in Rüstung beim Ziegelstadel ungefähr 200 Schritte vom Schloss entfernt hielten. Die Verordneten des H. verlangten aufgrund alter Verträge zwischen dem Haus Bayern und der Grafschaft Ortennburg die Öffnung der beiden Häuser Allten und Neuen Ortennburg und für sich die entsprechende Verpflegung, was dem G. bereits durch den H. angezeigt worden ist. Troianus Zinner, als Pfleger zu Neuen Ortenburg, verweigerte dies mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim kaiserl. Kammergericht und der Strittigkeit der angezogenen Urkunden, die nie zur Wirkung gekommen waren, überdies wäre damit eine Schmälerung der Freiheiten der Reichsgrafschaft und auch des Reiches eingetreten. In Abwesenheit des G. Joachim könne er dem Begehren nicht stattgeben, außerdem sei das Haus gar nicht mit entsprechender Verpflegung versehen. Die Verordneten beharrten aber auf Vollstreckung des ihnen erteilten und dem G. bekannten Befehls entsprechend den alten Urkunden. Zinner verwies nochmals auf die schlechte Verwahrung des Schlosses und dass er keinen Auftrag zu einer Gegenwehr habe. Das Schloss sei in schlechter täglicher Notdurft, die Schlagbrücke nicht aufgezogen, der Zugang durch eine kleine Türe von den Verordneten leicht zu öffnen und man werde diesen nicht verwehren. Die Verordneten betonten, dass sie keine Gewalt anwenden wollten, sondern nur den fürstl. Befehl zu befolgen hätten. Dann ließen sie über diese Handlung vom Notar ein Instrument aufsetzen, wobei auch die Namen des Pflegers und seiner Mitverordneten Joachim Weinbschneider, Sebastian Scherdinger, Landprecht Guntzinger und Hanns Vellermullner, alle Bürger zu Ortennburg, festgehalten wurden. Dann sind die fürstl. Kommissare mit den Reitern zwischen 11 und 12 Uhr nach Allten Ortenburg gezogen und verlangten nach dem Pfleger, der mit Wolffgang Ortennburger, Hannß Weindl, Gabriel Nidermayr, Michael Vnger, Sigmundt Weinzierl, und Georg Paurnfeindt, alle Bürger zu Ortennburggh, herauskam, die kleine Türe aber hinter ihnen zumachte, die Schlagbrücke aber nicht aufziehen ließ. Im Schloss war nur Hausgesinde. Dr. Aurbach fragte nach G. Joachim, der nicht da war. Sodann verlangte er die Öffnung des Hauses und den Unterhalt. Der Pfleger, Sebastian Kotz, erklärte, dass er dazu vom G. keinen Befehl erhalten habe, und verlangte eine schriftliche Ausfertigung des Begehrens. G. Joachim habe ihn über das Verlangen des Fürsten nicht unterrichtet, zudem laufe beim kaiserl. Kammergericht ein Verfahren wegen der angemaßten landesfürstl. Obrigkeit über die Grafschaft Ortenburg, die angezogenen Urkunden seien überdies umstritten. Die Kommissare erklärten darauf, sei seien nicht zum Diskutieren über die Rechtslage gekommen, und verlangten erneut die Öffnung. Dies schlug der Pfleger abermals ab und fügte hinzu, dass er keinen Widerstand leisten werde. Die Verordneten erkärten, keine Gewalt anwenden und weitere Befehle vom Fürsten erwarten zu wollen. Der Pfleger protestierte nochmals öffentlich, um die Rechte seines Herrn zu bewahren. Die Verordneten fragten nun nach dem Namen des Pflegers und ließen durch den Notar ein Instrument aufnehmen. Dann ritten sie hinweg; ein Teil nach Fürstenzell, ein anderer gegen Dorffpach, etliche nach Sandt Saluator und andere nach Allerspach, wo sie in den fürstl. Klöstern übernachteten. Am Erchtag Thomas, dem 21. Dezember kamen die Reiter wieder in die Grafschaft, teilten sich am Haiperg in 3 Gruppen, die durch die Grafschaft streiften, zugleich wurde ein reitender Bote nach Munchen zum H. abgefertigt. Am 26. Dezember zwischen 10 und 11 Uhr ließen Hannß Neuchinger und Dr. Johann Aurbach in Beisein von Tiwaldt Auer, Pfleger zu Griespach, Christoph Auer, eines jungen Zachreis, Sohn des Richters von Reispach, des Richters von Eggenfelden und des Pflegers von Osterhouen, alle im Harnisch, des Dieners von Dr. Aurbach und des fürstl. bayer. Silberboten durch Letzteren dem G. Joachim ihr Begehren vortragen. Darauf ist G. Joachim, begleitet von G. Vlrich und etlichen Adeligen sowie anderen Leuten, hinausgegangen. Dr. Aurbach berichtete dem G., dass Neuchinger und er vor kurzem auf Befehl des H. Albrecht die Öffnung der Häuser Neuen und Allt Ortenburg und Unterhalt begehrt haben entsprechend den Verträgen, was ihnen aber von den Verwaltern abgeschlagen wurde, solches der H. aber nun abermals fordere. G. Joachim antwortete, er habe gehofft, dass der H. die Haltung seiner Pfleger verstünde und nicht missdeute, weshalb er sich auch an den H. gewandt habe. Unter Hinweis auf das schwebende Verfahren beim kaiserl. Kammergericht und die Strittigkeit der herangezogenen Urkunden, die vor 155 Jahren ohne Wissen des Kaisers als rechtmäßigen Eigentümer und Lehnsherrn sowie der Agnaten gegeben wurden, könne der Öffnung nicht stattgegeben werden. Die Verordneten mögen seine Entschuldigung und Weigerung als Wahrung der Rechte des Reiches verstehen und dies so dem H. mitteilen. Die Streifungen mit bewaffneter Macht in der freien Reichsgrafschaft, die Gefährdung der Untertanen durch diese und die Besichtigung der Häuser New und Allt Ortenburg schmälern seine gräfliche Libertät und die Rechte des Kaisers wie des Reiches, solange nicht das Kammergericht entschieden habe. Dennoch wolle er keinen Widerstand leisten, auch wenn ihm und der uralten Reichsgrafschaft ein Schaden erwachse, doch werde er stets auf seine und des Reiches Rechte beharren. Im übrigen vertraue er auf die fürstl. Gnade, die ihm seine Religion und den Landfrieden unangetastet lassen werde. Es ist außerdem unwahr, dass er sich nach der Rückkehr aus Munchen für seine Häuser mit Geschütz und Munition versehen habe, denn er werde auch eine Gewalttat nicht erwidern. Er werde auch Beherbergung und gebührliche Gastung geben, aber nicht aus Gerechtigkeit, sondern zu Ehren und Gefallen des Fürsten, dem er in allem, soweit es seine Lehnspflicht gegen Kaiser und Reich erlaube, gehorsam sein wolle. Was die Religion und den Landfrieden in der Grafschaft betreffe, so halte er sich an die Reichsgesetze, Abschiede und Kammergerichtsordnung. Dem Fürsten würden keine Untertanen abpraktiziert. Er begehre nur als Reichsgraf seine ihm zustehenden Rechte, ebenso die Wahrung der Rechte der Reichsgrafschaft. Da er und die Verordneten keinen Notar bei sich hatten, um die Protestation festzuhalten, sollten die Kommissare ihrem Fürsten entsprechend berichten.; Z: der Protestation: Sebastian Khotz, Pfleger zu Alltenn Ortennburg, Hainrich Sedlnitzki, Hr. zu Caltin, Leonhart Funckh von Mündlhaim, Caspar Alltentstaig, Balthasar Tobler und Leonhart Stainpeckh, Hanns Hueber sowie Hanns Frey, alle 3 Bürger zu Ortennburgh. Um für künftige Vorhaltungen gerüstet zu sein, ließ der G. anhand der drei Schriften in Anbetracht des anhängigen Verfahrens beim Kammergericht, der Wahrung der Rechte des Kaisers und des Reiches, des Eigentums und der unmittelbaren Superiorität, ferner um den H. von Bayern aus dieser gewaltigen Handlung keine Ansprüche auf Possession oder Gerechtigkeit zu ermöglichen, eine alles umfassende Protestation herstellen. SN und US: Hannß Rued, aus römischer kayserlicher macht offenbarer und approbirter Notarius. S: Notar.
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