Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-7afdc7df-ad58-4138-bb2b-833cfd515e179
Bestellsignatur: StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 365
Archivische Altsignatur:

Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1371 Februar 10 / I

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Heinrich Herbort, seine Ehefrau Hedwig ("Hetze") sowie Konrad ("Cuncze") Herbort, gesessen zu Theilheim ("Telheim"), verkaufen gemeinsam für sich und ihre Erben an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten bei Würzburg einen Zins von 4,5 Pfund Heller. Dieser ist jedes Jahr am 6. Januar ("vff obersten tag") in einer in der Stadt Würzburg gängigen Währung zu entrichten. Der Zins gefällt von den folgenden Weinbergen der Verkäufer, die ihnen eigentümlich gehören:
- 3 Morgen am Neuen Berg in der Gemarkung Theilheim anstoßend an Weinberge des Klosters St. Agnes in Würzburg und des Eberhard von Lonnerstadt.
- 1,5 Morgen Weinberg am Eberlin in der Gemarkung Theilheim anstoßend an Weinberge des Klosters St. Agnes zu Würzburg und des Konrad Pfister.
- 2,5 Morgen Weinberg am Wucherer anstoßend an Weinberge der Dompropstei Würzburg und des Heinrich Herbort.
Sie haben dafür von den Käuferinnen 63 Pfund Heller erhalten und zu ihrem Nutzen angelegt. Daher übergeben sie die Weinberge mit Mund, Hand und Halm, wie es Sitte ist, den Käuferinnen und erhalten sie von diesen gegen Bezahlung des erwähnten Zinses zu Erbrecht zurück. Die Verkäufer übernehmen gegenüber den Käuferinnen für sich und ihre Erben nach Recht und Gewohnheit des Landes Franken die Gewährleistung dafür, dass die Weinberge an niemand anderen verpfändet oder verkauft, sondern ihr unbelastetes Eigentum sind. Dafür stellen sie ihnen als Bürgen Konrad Baldewin, Heinrich Hundelin und Heinrich Fuchs ("Fuhs"), gesessen zu Theilheim. Falls die Weinberge den Käuferinnen von jemandem streitig gemacht werden oder die Verkäufer den Zins nicht fristgerecht bezahlen, dann sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Käuferinnen bei einem öffentlichen Wirt in Würzburg in eigener Person solange zum Schaden der Verkäufer und ihrer Erben Einlager halten, bis alle Einsprüche gegen den Verkauf ausgeräumt und die rückständigen Zinsen vollständig bezahlt sind. Bei Rückzug oder Tod eines Bürgen ist innerhalb von vier Wochen ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls sollen sich die übrigen Bürgen ins Einlager begeben, bis dies erfolgt ist. Die Verkäufer erhalten das Recht, den Zins und die Weinberge um die ihnen dafür bezahlte Summe zurückzuerwerben, und zwar innerhalb von fünf Jahren gerechnet ab dem kommenden 22. Februar ("sant Peters tage als er vffen stul zu Rome gesetzt wart"). Der Rückkauf hat jeweils am 22. Februar oder davor zu erfolgen, wobei alle etwaigen Zinsrückstände zuvor beglichen sein müssen. Die Verkäufer verpflichten sich, den Kauf einzuhalten, dagegen mit keinerlei Mitteln vorzugehen und ihre Bürgen ohne deren Schaden aus der Bürgschaft zu lösen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Verpflichtungen. Auf Bitte der Verkäufer und ihrer Bürgen siegelt der Offizial, Richter des geistlichen Gerichts vor der Roten Tür in Würzburg.
Zeugen: Dietrich Edelger und Johannes Ebener, gesessen zu Würzburg, Berthold Furer von Bergtheim ("Bercheim"), Siegfried ("Sicz") Beheim von Theilheim, Johannes Herrenknecht und andere.


Aussteller: Heinrich Herbort, seine Ehefrau Hedwig sowie Konrad Herbort
Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten

Laufzeit: 1371 Februar 10
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 383 S. 374f.
Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 409

Registerbegriffe

Ortsnamen: Theilheim (Lkr. Würzburg), Einwohner ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Weinberg ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Flurnamen ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Gemarkung ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Anlieger ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Kloster, St. Agnes ; Würzburg, Domstift, Propstei ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Offizial ; Würzburg, Einwohner ; Bergtheim (Lkr. Würzburg), Einwohner
Personennamen: Herbort, Heinrich, Theilheim ; Herbort, Hedwig, Theilheim ; Herbort, Konrad, Theilheim ; Lonnerstadt, Eberhard von ; Pfister, Konrad, Theilheim ; Baldewin, Konrad, Theilheim ; Hundelin, Heinrich, Theilheim ; Fuchs, Heinrich, Theilheim ; Edelger, Dietrich, Würzburg ; Ebener, Johannes, Würzburg ; Furer, Berthold, Bergtheim ; Beheim, Siegfried, Theilheim ; Herrenknecht, Johannes
Sachbegriffe: Einwohner, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Weinberg, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Flurnamen, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Gemarkung, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Anlieger, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Kloster, Würzburg, St. Agnes ; Propstei, Würzburg, Domstift ; Einlager, Würzburg ; Offizial, Würzburg ; Einwohner, Bergtheim (Kr. Würzburg)

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: sub Himelpforten Lit. DT (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 218 (18. Jh.)<BR/>N. 371 (18. Jh.)