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Spruch der geschworenen Eichmeister und Wassergraffen in der Klagsache des Jobst Pul gegen Sebastian Bosseck, Müller zu Ergerssheim, wegen des Abhauens von Wiedenkoppen und Pflaumenbäumen am Mühlbach daselbst: Darnach hat der Müller mit dem Abhauen kein Unrecht getan, er hat überhaupt beim Reinigen des Baches eine Reihe genannter Rechte, nun soll er die Reinigung zwischen Michaeli und Walburgi vollziehen und seine Absicht rechtzeitig den Angrenzern anzeigen; wer sich von diesen unterfängt, das aus dem Bach herausgeräumte Material wieder hineinzuwerfen, soll folgenden Strafleistungen unterliegen: Der Herrschaft 5 Malter Haber, dem Kastner zu Onnoltzpach 1 Scheibe Salz, sowie ein Lündisches (d. i. englisches) Paar Hosen, der Gemeinde Ergerssheim und allen guten Gesellen daselbst 1 Eimer Wein zu entrichten. - Eichmeister und Wassergraffen: Clauß Herwart, Kastner und Vogt zu Onnoltzpach, Fritz Newpawr, Stadtmüller, Ulrich Bruckmu{e}llner, Jorg Schalck, Müller zu der Vockenmühle, Cuntz Tewffel, Müller zu Schalckhawsen, Michel Mu{e}llner zu Hennebach. - Siegler: Herwart.
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