Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1451-1500
URN: urn:nbn:de:stab-80f3bc35-e432-48b4-a5f4-f709e8ad05e62
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 944
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 418 (1452 VII 4)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

2 Abschriften von Urkunden:

1) 1452 VII 4

Hanns von Degenwerick d. J. zu Allten Nusperck bestätigt, dass ihm Elyzabeth, die Witwe des G. Hainrich von Ortenwerck bei ihrer Hochzeit 2000 fl Heiratsgut in die Ehe gebracht hat, die ihm auf Feste und Schloss Säldenburg aus jenen 4800 fl ung. verschrieben sind, für die ihr diese Feste von G. Jorgen von Ortenberig und dessen Geschwistern verpfändet wurde. Entsprechend ihrer Heiratsabrede soll er diese 2000 fl zur kommenden Lichtmess erhalten. Sollte die zu diesem Termin bei G. Jorig von Ortenwerig und dessen Geschwistern erfolgte Aufkündigung keine Einlösung bringen und die Feste länger in ihrer Gewalt bleiben, so sollen sie diese gemeinsam innehaben und nutzen, gemeinsam den Pfleger bestellen, der ihnen entsprechend den Geldanteilen an der Feste dienstbar zu sein hat. Jeder Eheteil hat das Recht, für sich die Schuld bei den Erben des verstorbenen G. Hainrich aufzukündigen. Von dem eingelösten Geld stehen ihm und seinen Erben jedoch nur die 2000 fl Heiratsgut zu, der Überschuss gehört Elyzabeth zur alleinigen freien Verfügung. Erfolgt die Einlösung, nachdem diese 2000 fl schon ausgezahlt wurden, so haben er oder seine Erben diese nicht zu behindern. Stirbt er vor seiner Gattin, ehe Schloss Saldenwurgk eingelöst ist, so treten seine Erben in alle Rechte wie vorhin festgelegt ein.; S 1: Ausst., S 2: Bruder Peter von Degenwerigk, S 3: Vetter Hr. Hanns von Degenwerigk d. Ä.

2) 1452 III 1

Oswalt und Jorig von Törring, Dyetreich von Stauff, Wilhalm von Aychperig, Wilhalm von Frawnberg, Hanns von Degenwerig, Ffridrich von Pieczenaw, Wolffgang von Tauffchirchen und Wilhalm Paulstorffer vereinbaren zwischen Elizabeth G. von Ortenwerich, Witwe, und Hannsen von Degenwerig d. J. zu Allten Nusperck folgende Heiratsabrede: Die Hochzeit findet bis spätestens Pfingsten (Mai 28) statt. Elizabeth bringt 2000 fl rh., auf dem Schloss Saldenwurgk verschrieben, in die Ehe mit, Hr. Hanns hat diese mit 2000 fl rh. zu widerlegen. Diese 4000 fl rh. hat er ihr auf seinem Eigenbesitz zu verschreiben. Hinsichtlich der 2500 fl, die Elizabeth wegen ihrer Kinder und ihrem verstorbenen Gemahl schuldig ist, wird festgelegt, dass sie es bei der zu Lichtmess fälligen Aufkündigung bei den Kindern bleiben lässt. Bis diese Lösung erfolgt, sollen der alte und der junge Hanns von Degenwerig versuchen, diese 2500 fl aus eigenen Mitteln aufzubringen, damit Elizabeth der Schuld enthoben ist und diese Summe zusammen mit den 2000 fl Heiratsgut auf dem ihr verschriebenen Schloss Saldenwurg bleiben. Auch wenn der Betrag nicht aufgebracht werden kann, soll es bei der Aufkündigung und Lösung bleiben. Wenn dann die Zahlung gemäß der U. für Elizabeth erfolgt, so soll Hr. Hanns von dem erhaltenen Betrag die 2000 fl Heiratsgut und, so er diese aufgebracht hat, auch die 2500 fl an sich nehmen, der restliche Betrag aber der Frau zur alleinigen freien Verfügung stehen. Jeder Pfleger zu Saldenwurg soll beiden Teilen entsprechend ihrer Geldanteile an dieser dienstbar sein, beide sollen sie gemeinsam nutzen und jeder hat für sich das Recht, seinen Teil aufzukündigen oder den Kindern (aus ihrer ersten Ehe) das Geld noch länger stehen zu lassen. Die gegenseitigen Heirats-U. mit den diesbezüglichen Bestimmungen sind bis zum Auffahrttag (Mai 18) auszufertigen, ansonsten ist eine Pön von 2000 fl innerhalb Jahresfrist zu zahlen.; S 1: Oswalt von Törring, S 2: Jorg von Törring, S 3: Wilhalm von Aychperg d. Ä.

Laufzeit: (1452 März 1), 1452 Juli 4
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Registerbegriffe

Ortsnamen: Saldenburg (Lkr. Freyung-Grafenau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Abschrift

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden