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Im Streitfall Erzbischof Gregors von Salzburg mit Caspar dem To<e>rringer, Gefolgsmann des Herzogs [von Bayern], um einen Kawfmanschacz, den der Törringer aufgehalten und nach To<e>rring (1) geführt hatte, hat der Erzbischof Dompropst Eberhard, Niklas Schenk von Ostrawicz (2), Hauptmann zu Salzburg, Erasm den Layminger und den herzoglichen Rat Ulrich den Granns als Spruchleute eingesetzt. Diese hatten die Entscheidung getroffen, dass Caspar Törringer den Bürgern von Salzburg zusätzlich zu der Habe, die man zu Törring gefunden hatte und die nach Ausweis der Quittungen [zedel] viel zu gering war, bis zum 27. Mai [auffertag] 400 Gulden Entschädigung zu leisten hat. Zudem soll er dem Erzbischof von Salzburg persönlich und mit seiner Veste zu Törring ab dem 23. April [St.Georg] vier Jahre lang Dienst leisten. Auf Bitten des Erzbischofs hin soll nun Herzog Stephan [III.] von Bayern [- Ingolstadt] zwei weitere Spruchleute stellen und der Herzog als Obmann eine Entscheidung fällen.
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