Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1501-1550
URN: urn:nbn:de:stab-841e5b64-60ee-4523-aa41-b767c3a690990
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1935
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1059/II (1540 X 21)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Katerina, geborene Kreytzerin, und Witwe des Hr. Geörg, Frhr. zu Firmian, Erbmarschalls des Stifts Trienndt, kaiserlichen Rats, Landeshauptmanns an der Etsch, BG, zu Tiroll und Hauptmanns zu Persen und die ihr zugeordneten Testamentsvollstrecker und Mitgerhaben Hr. Marthin von Boymundtt zu Pairsperg, Ritter, und Hr. Symon Botsch zu Awr, Erbtruchsess in Tirol, Triendtnischer Hofmeister, Ritter, einigen sich, nachdem am Vortag der Dreißigste für ihren verstorbenen Gemahl in Gegenwart der Gesandten des Bischofs Christoph von Brixen und des Bischofs Christoph von Triendt sowie anderer Herrn, nämlich Hr. Hanns Gaudenntz von Natrutsch, kaiserlicher Rat und Kämmerer, Obrister Kämmerer der jungen Fürsten von Österreich, Ritter, Hr. Franczischgen von Kastlalt, kaiserlicher Rat und Hauptmann des Stifts Triendt, Ritter, Wilhalm von Liechtenstain, derzeit Verwalter der Landeshauptmannschaft an der Etsch, kaiserlicher Rat, und Sigmund von Thun zum Roggen, kaiserlicher Rat, gehalten und das Testament ihres verstorbenen Mannes, besiegelt von ihm und von dem Kastlalt sowie von Hr. Niclas von Trautmansdorf zum Freyen, Ritter, eröffnet worden ist, und sie beabsichtigt bei den Kindern zu bleiben, mit den beiden Töchtern aus der ersten Ehe ihres verstorbenen Mannes mit Fr. Katherina Fr. zu Thun, nämlich mit Fr. Anna G. zu Orttnburg, deren Gemahl Hr. Cristoff G. zu Orttenburg anwesend ist, und Fr. Margaretha, Witwe des Hr. Caspar von Freundtsperg auf Petersperg und Minndlhaim, Ritter, für die Hr. Jacob Kuen von Belasy zu Liechtenberg, kaiserlicher Rat und Pfleger zu Naudersperg, als erbetener Anweiser und Hr. Jörg von Thun, Ritter, als Gerhab ihrer Kinder anwesend sind.

Die beiden Schwestern zeigten an, dass ihr verstorbenen Vater ihnen bei ihrer Verheiratung jeweils 3000 fl rh. Heiratsgut gab und für den Fall, dass er keinen ehelichen Sohn hinterlassen sollte, jeder nach seinem Ableben noch weitere 1000 fl zur Besserung des Heiratsguts in Jahresfrist nach seinem Abgang vermacht hat, dass des weiteren ihnen für die 1500 fl rh. Morgengabe ihrer Mutter und für den verkauften Meierhof zu Thun mit 250 fl bis zur völligen Bezahlung dieser Gelder jährlich noch 100 fl jeweils zustehen und dass ihnen nunmehr alle Pfandschaften, Renten, Gülten, Güter und das Silbergeschirr, die sie ihrem Vater zur lebenslänglichen Nutzung mit dem Vertrag vom 6. Februar 1533 und entsprechend dem Inventar vom 20. Februar 1529 gelassen hatten, auszuhändigen sind. Da die G. zu Orttenburg von dem ihr gebührenden Anteil für Heiratsgut, Morgengabe und Meierhof erst 3350 fl empfangen hat, stehen ihr dafür noch 575 fl, dann die 1000 fl Besserung des Heiratsguts und 50 fl rh., die sie ihrem Vater laut U geliehen hat, insgesamt also 1575 fl rh. zu. Die Fr. von Freundtsperg hat ebenfalls von den ihr zustehenden Geldern erst 1500 fl rh. empfangen und daher noch 2375 fl ausständig, dazu die 1000 fl Besserung des Heiratsguts, 150 fl rh. für ein vom Vater versprochenes goldenes Stück und 50 fl rh.als Darlehen an ihren Vater laut U; insgesamt hat sie noch 3575 fl rh. zu bekommen.

Es wurden diesbezüglich folgende Vereinbarungen getroffen:

1) Die Witwe und ihre Mitgerhaben übergeben den beiden Töchtern die verlangten Pfandschaften, Menten, Gülten, Güter samt den Urbaren und das Silbergeschirr sofort. 2) Die noch ausstehenden Gelder werden jeder Tochter in Raten zu 400 fl rh. alljährlich 14 Tage vor oder nach Georgi bis zur Tilgung der vorgenannten Summen nach Madtikhoffn bzw. nach Petersperg oder in die Stadt Augspurg gezahlt werden, beginnend mit Georgi 1541. 3) Da die Schuld an die Fr. von Freundtsperg größer ist als die an die G. zu Orttenburg, die bereits 1544 ausgezahlt sein wird, wird es den beiden Schwestern anheimgestellt, ob es bei der vorgenannten Regelung bleiben oder ob nicht der Fr. von Freundtsperg zuerst je 800 fl gezahlt werden sollen, und damit die Frist der Abzahlung erstreckt wird. 4) Beiden Frauen werden die ausstehenden Gelder auf sämtlichen hinterlassenen Gütern des verstorbenen Hr. Geörg versichert, womit sie notfalls alle rechtlichen Ansprüche auf diese geltend machen können. 5) Damit sind alle Ansprüche der beiden Töchter erfüllt mit Ausnahme des goldenen Haftls laut dem Vertragsbrief vom 6. Februar 1533. Erbfälle zwischen den beiden sind nach Adels- und Landesbrauch zu regeln. 6) Jede Partei erhält eine der drei gleichlautenden Ausfertigungen dieses Vertrags.

S 1: G. Cristoff zu Orttenburg, für seine Frau Anna, S 2: Hr. Geörg von Thun, als Vormund und anstatt der Witwe von Freundtsperg, S 3: Hr. Martin von Boymundt, S 4: Simon Wotsch, als Testamentsvollstrecker und Gerhaben ihrer Pflegekinder.; SBZ: Hr. Jacob Trapp zu Pisein und Curburg, kaiserlicher Pfleger zu Glurns und Mals, Hileprandt von Gleß, kaiserlicher Rat und Kämmerer, Erbkämmerer in Tirol, Hr. Carl Fuchß von Fuchsperg zu Hocheneppan, kaiserlicher Pfleger zu Altenburg, Ritter, Ziprian von Thun, Hauptmann auf Seben, Hanns von Wolcknstain, Johann Abundus von Tschetsch zu Nathurns, Jacob Sumer, Lehenrichter der Grafschaft Orttenburg.

Laufzeit: 1540 Oktober 21
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Ausstellungsort: Schloss Freudenstein

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Abschr. Mitte 16.Jh.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden