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Schiedspruch zwischen dem Deutschordenshintersassen Seytz Weis zu Randorf und den markgräflichen Amtsuntertanen ebenda wegen der Schafhaltung auf der Gemeindeweide und zwischen Weis und Michel Schultheis wegen der Wasser-Wiese ebenda. Demnach soll jeder Beteiligte 1 1/2 mal soviel Schafen halten dürfen, als er Morgen Acker besitzt; Weis kann also 72 Schafe halten, Michel Scultheis ebenso 72 und Hans Widem 90, Michel Hofman 30 und Hans Müller acht. Die Triebzeit wird festgelegt und bestimmt, dass Weis seinen Wiesenanteil einzäunen und unter Anwendung genannter Maßregeln zur Schonung des Schultheis'schen Anteils bewirtschafte. - Schiedsleute: Georg Marschalck von der Schney, Hauskomtur im Deutschen Haus Nürnberg, Sigmund v. Hesperg zum Newenhaus, Ritter, brandenburgischer Obermarschall und Amtmann zu Cadolzburg. - Siegler: die Schiedsleute.
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