Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-89505844-9f1f-4e4d-b3a9-e71cbab793ba2
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2104
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1216 (1555 XII 12)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Georg von Tanhausen, Frhr., königlicher Rat, als Bevollmächtigter seiner Frau Maria Magdalena, Tochter des Caspar von Törring zum Stain und Tussling, trifft mit dem Gebrüdern Geörg, Adam und Hanns Veit von Törring zu Tussling und Stain, die zugleich ihren Bruder Hanns Wilhalm vertreten, hinsichtlich des fünften Teils des gesamten Nachlasses des verstorbenen Hanns von Törring zu Seefelld und Yetenpach folgenden Vergleich: 1) Die Gebrüder von Törring als Universalerben des Hanns von Törring verpflichten sich, ihrer Schwester Fr. Maria Magdalena bzw. ihrem Schwager Geörg von Tanhausen 20.000 fl rh. Landeswährung als Erbteil auszuzahlen. 2) Die Gebrüder von Törring verkaufen und übergeben ihre beiden Hfm. Eytzing und Mirring mit allen Zugehörungen an Geörg von Tanhausen und dessen Frau um eine Summe Geld, die von 2 oder 3 dazu bestimmten Freunden am kommenden 23. und 24. Februar in der Stadt Praunaw berechnet werden soll. Die Gebrüder haben dazu alle einschlägigen Urkunden, Salbücher und Stiftregister zur Verfügung zu stellen. 3) Ist für beide Hfm. die Kaufsumme einvernehmlich festgelegt, so soll sie von den vorgenannten 20.000 fl in Abzug kommen und die beiden Hfm. sind mit besiegeltem Salbuch sodann zu übergeben. Die noch verbleibende Restsumme ist in Jahresfrist nach dem Anschlag mit landläufiger Verzinsung (5 fl pro 100 fl) bar auszuzahlen. 4) Mit vollzogenem Anschlag sind auch die U über Verzicht, Quittung, Kauf, Aufsendung und Schuld auszufertigen und zu übergeben, insbesondere hat Georg von Tanhausen als Bevollmächtigter seiner Frau auf jeden weiteren Erbanspruch gegenüber den Gebrüdern zu verzichten. 5) Die Gebrüder von Törring haben Geörg von Tanhausen anstatt seiner Frau von dem Silbergeschirr zu Seefelld den besten Becher oder ein Trinkgeschirr als freundliches Andenken zu übergeben. 6) Weitere Ansprüche auf den Nachlass von Hanns von Törring von dritter Seite berühren nur die Gebrüder, nicht aber Geörg von Tanhausen und seine Frau; dafür haben diese auch keinen Anspruch auf einlaufende Schulden für Hanns von Törring. 7) Sollte ein rechtskräftiges Testament von Hanns von Törring auftauchen, so hat es volle Kraft und dieser Vertrag ist hinfällig und zu kassieren. 8) Jede Partei erhält eine der beiden gleichlautenden Ausfertigungen dieses Vertrags.; S 1-4: die Ausst., S 5-9: die T: Pangratz von Freyberg zu Aschaw und Willdenrot, fürstlich bayerischer Hofmarschall und Rat, Jacob vom Turn zu Newenpeurn und Aw, Erbschenk des Erzstiftes Salltzburg, fürstlicher Pfleger zu Chlinng, Balthasar von Tanhausen zu Newenkhirchen, Pfleger zu Braunaw und Raschenburg, Wolff von Tannberg zu Aurolltzmunster und Schwertperg, Wollf von Tauffkhirchen zu Guetnburg.

Laufzeit: 1555 Dezember 12
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.-Libell

Ausstellungsort: Tüßling

Registerbegriffe

Ortsnamen: Eitzing (Bz. Ried im Innkreis, OÖ) ; Mühring (Gde. Eberschwang, Bz. Ried im Innkreis, OÖ)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

glz. Abschr.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden