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Ritter Wernher von Parsperg, Schultheiß und die Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden, daß Heintz Hebeysen, Bürger zu Nürnberg, von Eberhart Kunlein von Eltersdorff das Erbgut des Cuntz Sebacher von Eltersdorff gekauft hat und daß ihm E. K. den Kauf gerichtlich bestätigt hat. Vorgeschichte: Eberhart Künlein hatte am Bauerngericht vor Johann Thumm, Gerichtsschreiber, als Vertreter des Richters Ulrich Haller des Jungen, das wegen einer Verschuldung an den Juden Strölein zu Nürnberg ihm versetze Gut des Cuntz Sebacher erklagt. Letzterer konnte es nicht einlösen; Ulrich Haller der Junger, dem das Gut wegen seiner "Eigenschaft" angeboten wurde, war mit dem Verkauf einverstanden, wie Heinrich Camermeister, Schöffe des Bauerngerichts, bezeugt. - Gerichtsbote: Hanns Decker. - Zeugen: Sebolt Grabner, Caspar Spalter.
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