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Stadtgericht Nördlingen bestätigt unter Vorsitz des Stadtamtmanns Hans von Nenning in der Klage des Deutschen Hauses zu Ellingen (Komtur und Landkomtur der Ballei Franken: Melchior v. Newnegk, der durch den Kastner Hans v. Braitenstain des Deutschen Ordens in Nördlingen vertreten wird) gegen die Bürgerin Barbara Binderin zu Nördlingen wegen einer Hubgült von 1 1/2 Viertel Korns aus Äckern zu Reimling, dass nach dem während des Prozesses erfolgten Ablebens der Beklagten sich deren Sohn Michel Brügel, Bürger zu Nördlingen, erboten hat, den der beklagten Partei auferlegten Eid, dass sie seit sechzig Jahren die strittige Gült nicht entrichtet habe und auch nie darüber gerichtlich belangt worden sei, zu leisten, der Klagevertreter dagegen aber Berufung an den Kaiser eingelegt habe. - Fürsprech des Klägers ist Hans Ha{e}le, der Beklagten Ott Vetter, ihres Sohnes Heinrich Sigler. - Früherer Kastner zu Nördlingen: Heinrich Scherb und dessen Vorgänger, der alte und der junge Claus Castner. Vorbesitzerin der angeblich gültpflichtigen Äcker war die Kolerin zu Nördlingen. - Siegler: das Stadtgericht.
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