Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-8d24fd51-2deb-49ed-b130-11b3f3f504bc6 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Stift Neumünster Würzburg Urkunden 1346 |
| Archivische Altsignatur: |
Stift Neumünster Würzburg Urkunden 1501 März 5 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Die Aussteller beschließen, dass künftig alle Stiftskanoniker über die Verwendung ihrer Stiftskurien nach ihrem Tod testamentarische Verfügungen treffen können, wobei allerdings die Vergabe der Kurien nur an Kanoniker des Stifts Neumünster möglich ist. Sind beim Tod eines Kanonikers keine testamentarischen Verfügungen über seine Kurie getroffen, so sollen dessen Testamentsvollstrecker diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Vorbesitzers im Kapitel zum Kauf anbieten, wobei den älteren Kanonikern gerechnet ab dem Zeitpunkt des Bezugs einer Präbende ein Vorkaufsrecht zusteht. Sie dürfen die Kurie aber nur für ihre eigenen Zwecke erwerben. Nach dem Erwerb haben sie diejenige Kurie, die sie bisher bewohnt haben, in gleicher Weise im Kapitel zum Kauf anzubieten. Es wird zudem bestimmt, dass kein Kanoniker zwei oder auch eine und eine halbe Kurie besitzen darf. Besitzen zwei Kanoniker eine Kurie gemeinsam und will einer seinen Teil verkaufen, so hat er diesen zunächst dem Inhaber des anderen Teils zu einem gerechten Preis anzubieten. Erst wenn dieser von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen will, kann er sie frei im Kapitel veräußern. Streitigkeiten wegen des Preises einer Kurie werden von Dekan und Kapitel bzw. der Kapitelmehrheit entschieden, es sei denn, die Kontrahenten einigen sich auf einen oder mehrere Mitkanoniker als Schiedsrichter. |
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| Äußere Beschreibung: |
Beschreibstoff bzw. Überlieferung: Perg., Orig., dt. |
| Laufzeit: | 1501 März 5 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Repertorium: Rep. 1, Bd. VI, S. 713 |
| Bilder: | 2 Bilder |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Würzburg, Stift Neumünster, Dekan ; Würzburg, Stift Neumünster, Kustos ; Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Würzburg, Stift Neumünster, Scholaster ; Würzburg, Stift Neumünster, Kapitel ; Würzburg, Stift Neumünster, Kurie |
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| Personennamen: | Funk, Engelhard, Würzburg, Stift Neumünster, Dekan ; Aspacher, Christoph, Würzburg, Stift Neumünster, Kustos ; Geyer, Kilian, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Grumbach, Johann von, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Steinmetz, Veit, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Haug, Leonhard, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Kindt, Matthias, Würzburg, Stift Neumünster, Scholaster ; Kindt, Michael, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Fleischmann, Bartholomäus, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Fischer, Friedrich d. Ä., Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Kunlein, Johann, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Hessberg, Bernhard von, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Stift Neumünster, Gemeine Stiftslade: Statuta |
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