Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-8da10ffd-d657-41f0-ba01-735da07c5cd05 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Johanniterorden Kommende Würzburg Urkunden 197 a |
| Archivische Altsignatur: |
Johanniterorden, Kommende Würzburg Urkunden 1329 Juli 13 / I |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Bruder Helwig von Randersacker, Komtur und Statthalter des Meisters des Johanniterordens [für Deutschland] in Franken, und die Brüder der Johanniterkommende in Würzburg verkaufen dem Würzburger Bürger Konrad Diethart und seiner Ehefrau Jutta einen jährlichen Zins von 4 Pfund Heller, den die Johanniter bisher von ihrem Haus Zu der weiten Tür [in Würzburg], das die Eheleute von ihnen innehaben, erhalten haben. Die Eheleute sollen daher das Haus künftig auf Lebenszeit zinsfrei besitzen. Sie haben dafür 40 Pfund Heller bezahlt, wofür die Johanniter einen Zins von den Weinbergen des Markward von Weigenheim in Thüngersheim erworben haben. Nach dem Tod der Eheleute erhalten die Johanniter von deren Erben von dem Haus und dem Kramladen unter dem Haus des Arztes Appel wieder jährlich 8 Pfund Heller, und zwar an jeder Quatember 2 Pfund. Dafür sollen sie das Seelgedächtnis für die Eheleute feiern und in ihrer Kirche am Marienaltar ein ewiges Licht unterhalten. Kommen sie dem nicht nach und brennt das Licht mehr als einen Monat lang nicht, dann sollen sie zur Strafe ein ewiges Licht in der Pfarrei St. Peter in [der Würzburger Vorstadt] Sand unterhalten. Nach dem Tod der Eheleute sollen die Johanniter von dem Haus Zu der weiten Tür dem Ludwig Pfote und dem Heinrich Schwarz jährlich am 11. November ("an sante Mertins tage") 2 Pfund Heller als Leibrente geben. Stirbt einer von ihnen, dann ist nur noch 1 Pfund fällig. Sind beide verstorben, dann muss die Kommende keinen Zins mehr bezahlen. Sterben beide oder einer der beiden vor den Eheleuten, dann können diese oder der jeweils überlebende Teil zwei andere Personen benennen, denen dieser Zins dann bezahlt werden muss. |
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| Äußere Beschreibung: |
Überlieferungsart: Vidimus; dt. |
| Laufzeit: | 1313 Februar 14 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Würzburg, Johanniterkommende, Komtur ; Würzburg, Johanniterkommende, Brüder ; Würzburg, Johanniterkommende, Kirche, Altar ; Würzburg, Johanniterkommende, Vizekomtur ; Würzburg, Johanniterkommende, Prior ; Würzburg, Johanniterkommende, Cellerar ; Würzburg, Bürger ; Würzburg, Haus, Zu der weiten Tür ; Würzburg, Kramladen ; Würzburg, Haus ; Würzburg, Arzt ; Würzburg, Pfarrei, St. Peter ; Würzburg, Pfarrei, St. Peter, Pfarrer ; Würzburg, Vorstadt, Sand ; Franken, Johanniterorden, Statthalter des Meisters ; Thüngersheim (Lkr. Würzburg), Weinberg |
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| Personennamen: | Randersacker, Helwig von, Würzburg, Johanniterkommende, Komtur ; Diethart, Konrad, Würzburg, Bürger ; Diethart, Jutta ; Weigenheim, Markward von ; Appel, N., Würzburg, Arzt ; Pfote, Ludwig ; Schwarz, Heinrich ; Katzenstein, Heinrich von, Würzburg, Pfarrkirche St. Peter, Pfarrer ; Schild, Johann von, Diener, des Pfarrers von St. Peter ; Heinrich, Würzburg, Johanniterkommende, Vizekomtur ; Ernst, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Brüssel, Peter von, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Ochsenfurt, Ludwig von, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Gerhard, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Wölflein, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Büchold, Berthold von, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Nürnberg, Bernhard von, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Grünsfeld, Heinrich von, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Nikolaus, Würzburg, Johanniterkommende, Cellerar |