| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-Festhalten an der Fortexistenz der Erzkanzlerischen Kurwürde, -Auflösung der Mainzer Hofämter, Leibgarde, Hofkriegsrat, Jagdamt, -Versorgungsregelungen für diese und die Pensionäre des Kurstaates, -Organisation des neuen Kurstaates, bestehend aus den Fürstentümern Aschaffenburg, Regensburg und der Grafschaft Wetzlar, -Regelung der staatlichen Verfassung dieses neuen Staates, -spezielle Regelungen für die einzelnen Herrschaften, -Festsetzung des Beginns der Neuordnung auf den 1.Dezember 1803 .
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