Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 32.37 Grafen von Ingelheim (mit den Vorgängern: Echter von Mespelbrunn) |
| URN: | urn:nbn:de:stab-90e4a869-369e-4724-b018-e7803791a3e06 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Mainzer Regierungsarchiv Ingelheim 476/38 |
| Archivische Altsignatur: |
Ingelheim K 476/38 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Echter, nun Grafen von Ingelheim, wegen des Ortes Unterhausen: 1.a) Der Verstoß der Echterischen Untertanen zu Unterhausen gegen das Verkaufsverbot für neuen Wein und die Unterlassene Zahlung von Aufschlag und Akzise durch dieselben geben den Anlaß für einen Bericht des Viztumamts Aschaffenburg über das Verhältnis von Unterhausen zu Kurmainz und Oberhausen (auch zu den Echtern) hinsichtlich Gemarkung, Seelenzahl (für Unterhausen: 7 Haußgesess), Cent, Guldenzoll, Gerichtszwang, Kollatur, Schatzung, Geschoß, Zehnt etc.,ferner über Weinverkauf und Weinausschank (auch zu Kleinwallszadt); 1.b) Streitigkeiten zwischen Oberhausen Bzw. Roßbach einerseits und den Echterischen Untertanen zu Unterhausen andererseitz, da letzteresich geweigert haben, für ihre Güter, die in Oberhauser Gemarkung liegen, außerordentliche Lasren auf sich zu nehmen. Enthält auch. Ein Schriftstück betreffend die Verweigerung von "Häckerzoll" durch die von Unterhausen; 1.c) Beschwerden des gräflich von Ingelheimischen Rates und Amtmannes Johann Michael Wagner bei der kurfürstlichen Regierung über Eingriffe in die Jurisdiktion zu Unterhausen, die seinem Herrn, dem Grafen, zustehe (auch über das Viztumamt Aschaffenburg, das in der genannten Angelegenheit nichts unternommen habe). Enthält auch: Kopie einer Grenzbeschreibung (Prod. 26) betr. die Dörfer Hofstetten und Unterhausen; Bericht mit Angaben über das Dorf Hausen (Prod. 43), darin Nennung der Zahl der Nachbarn des "unteren Teils"; Bericht über die Niederlassung des Juden Joseph David zu Unterhausen; Klingenberger Amtsbericht (Klingenberg, Landkreis Obernburg) und weitere Vorgänge über Peter Klug, der nach Unterhausen gezogen ist und keine Nachsteuer entrichtet hat. (mit vielen Kopien; 1.d) Bericht des Viztum Aschaffenburg zu verschiedenen Fragen: a.) Ursprüngliche Zugehörigkeit Unterhausens; b.) Juden und Judenschatzung ebenda; c.) Appellationen von seiten der Unterhauser; d.) Zeit der Einverleibung Unterhausens in die Reichsritterschaft; e.) Entrichtung der Steuern. Enthält auch: Kopie eines Dorfweistums für Ober- und Unterhausen mit Beilagen und Kopien; 1.e) Berufungseinlegung der Margarethe Maierin von Unterhausen gegen ein Urteil des gräflich von Ingelheimischen Amtes als erster Instanz; 2.a) Beschwerde des gräflich Ingelheimischen Kellers zu Aschaffenburg über die Kurmainzer Untertanen zu Oberhausen: Diese hätten in vergangenen Kriegszeiten, als die Lieferung Heu auf das Erzstift umgelegt war, von den Ingelheimischen Untertanen zu Unterhausen verlangt, sich an der Lieferung zu beteiligen; nach Ablehnung einer Beteiligung durch die Unterhauser wären die Oberhauser in deren Ort eingefallen und hätten das Heu gewaltsam weggenommen; 2.b) Auf einen Bericht des Viztumamts Aschaffenburg hin verfügt die kurfürstliche Landesregierung, daß der gräflich Ingelheimische Ort Unterhausen (ungeachtet eines Einquartierungsfreipatents, das er sich verschaft hat) die Einquartierung des fünften Mannes (vier Mann von 20 der Ortschaft Hausen zugeteilten Männern) dulden müsse; 2.c) Weigerung des gräflich von Ingelheimischen Ortes Unterhausen, die Einquartierung kurmainzischen Militärs zuzulassen; 3.a) Beeinträchtigung (Zerstörung von Vogelherden) des Vogelfanges der kurfürstlichen Krammetsvogelfänger (auf Oberhausener und Unterhausener Gemarkung) durch zwei Diener (Schreiber und "Reisiger Jung") des Karl Rudolph Echter von Mespelbrunn; und Karl Rudolph Echter mit 100 Reichstalern belegt. Enthält auch: Mehrere Schreiben mit Unterschrift des Karl Rudolph Echter; ein Schreiben des Kurfürsten Georg Friedrich von Greiffenklau an den Viztum von Aschaffenburg mit Unterschruft des Kurfürsten und Besiegelung; in einigen Schreiben wird auf eine weitere Geldstrafe für die Echter wegen unerlaubten Fischens Bezug genommen; 3.b) Berichte des Viztums Aschaffenburg wegen der vom Haingericht für Unterhausen festgesetzten Kostenbeiträge (an die Gemeindekasse von Oberhausen) und deren Eintreibung: Da Unterhausen die Zahlung verweigert, verfügt die Landesregierung die Versteigerung von Unterhauser Privatgütern, die auf Oberhauser Gemarkung liegen. Enthält auch: Anfrage (mit Beilage) des Viztumamts Aschaffenburg wegen Abhaltung des Haingerichts; in dieser Beilage Produkt 2) Angaben über das Feuerlöschwesen in Unter- und Oberhausen; 4.a) Kurmainz verweigert die Annahme eines Attestats, welches der Ingelheimische Keller Cuntzer für Jakob Faeht von Unterhausen (aus Anlaß der beabsichtigten Heirat zwischen Faeth und Margarete Brunnin von Oberhausen) ausgestellt hat: Das Attestat besagt, daß Faeth wegen der hergebrachten Freizügigkeit zwischen den genannten beiden Orten von der Leibeigenschaft und sonstigen "Ein- und Ausgabsabgaben" frei sei; Kurmainz bestreitet dies, da eine derartige Observanz nicht bestehe; 4.b) Schriftwechsel über die Erhebung der Manumissions- und Nachsteuergebühr von Untertanen, die von Ober- und Unterhausen ziehen bzw. bereits dorthin gezogen sind, ferner über die Errichtung eines Freizügigkeitsvertrages. Enthält auch: Namen von Untertanen: Simon Kempf; Johann Adam Hirsch; Michel Brand; Anna Maria Englert, geb. Keßler; Michel Fath; Catharina Dorschang, geb. Hohin; Adam Reiß; Hinweis auf einen bereits bestehenden Freizügigkeitsvertrag, der die Orte Gaulsbach und Obererlenbach einbezieht; 4.c) Gesuch des Manfried Kempf, Schullehrers zu Oberhausen, um Erlassung der Nachsteuer- und Leibeigenschaftsabkaufgebühren von dem Vermögen seiner Tochter, die nach Unterhausen heiraten will; 4.d) Gesuch des Johann Maier, gräflich Ingelheimischen Erbbeständers auf dem Hofgut zu Unterhausen, um Rückerstattung der seiner Ehefrau Margarethe, geb. Dietzin aus Oberbessenbach, abgeforderten Manumissions- und Exportationsgebühren (das Gesuch wird abgeschlagen); 4.e) Gesuch der Margarethe Maierin von Unterhausen um Nachlaß eines Teils der noch zu zahlenden Abzug- und Nachsteuer-Gelder, was abgeschlagen wird; 5.a) Wiederaufrichtung eines (umgefahrenen) Grenzsteines zwischen dem gräflich von Erbachischen Ort Hofstetten und Ober- und Unterhausen. (zu Unterhausen das Ingelheimisch ist, beansprucht Kurmainz die Landeshoheit); 5.b) Grenzsteinsetzung zwischen Oberhauser- und Unterhauser Gemarkung (vier Steine: "in der Katzenhohlen", "beim Rindsfuß", "im Missgesgraben", "in Schweinhengen") und zwischen der Gemeinde Roßbach und dem gräflich Ingelheimischen Gebiet (Ein Stein: "in der Höhlenhöhe"); 6.) Bericht (mit Beilagen) des Viztumants Aschaffenburg an die kurfürstliche Landesdirektion und Entwurf des Antwortschreibens derselben zu einem Vergleich mit der gräflich von Ingelheimischen Kellerei über die gemeinschaftliche Entrichtung von Pachten und Zinsen von Ober- und Unterhausen. Tomus I |
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| Laufzeit: | 1624 - 1807 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Akten |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Mainzer Regierungsarchiv |
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