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Pfalzgraf Ottheinrich und die Landstände (Wir die Stend gemainer seiner fürstlichen Gnaden Landtschafft) beurkunden, daß sie an Sixtus Kandler zu Neuburg und seine Ehefrau Elisabeth Vnser vnd Vnsers Closters Newburg Acht Lehen mit aller Zugehör und zwei Äckern daselbst auf Erbrecht verliehen und die Lehensträger jährlich vnserm Closter Newburg Getreideabgaben und vierundzwanzig Pfennig Gült zu leisten haben. Das Gut darf weder geteilt noch weiter verkauft werden und im Todesfalle oder bei sonstigem Besitzwechsel sind von dem Wert auf je fünfzehn Gulden ein Gulden abzugeben. S1: Pfalzgraf Ottheinrich S2: Kloster Neuburg, vertreten durch die Verwalterin Barbara Ringhammer S3: Simprecht Lenk zu Burgkhaim (1) und Gansshaim (2), Kammerrat, für die Landschaft
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