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Das Deutsche Haus zu Ellingen unter dem Komtur Rudolf v. Stauffenegg legt die Streitigkeiten mit Cu{o}n dem Gu{e}srege von Nider Ru{e}mlingen durch folgende Teidigung bei: Die Hofreite des Gu{e}sreg zu Nider Ru{e}mlingen, soweit sie von dem Etter umfangen ist, und ihre Bewohner sollen dem Dorfgericht zu Ru{e}mlingen nicht unterworden sein, wohl aber alle sonstigen daselbst gelegenen Grundstücke und alle sonstigen Hausgenossen und Hintersaßen derselben. Gusreg soll auch das Hutkorn bezahlen und zwar in seinem Hof zu Nider Ru{e}mlingen und von drei Huben (Vorbesitzer: Der Mezzerschmit von No{e}rdlingen, der von Hohenhus, der Jagg, frherer Inhaber der letzten Hube war Hermann Jehan) zu je vier Viertel, von einem Lehen (Vorbesitzer war der von Hohenhus) zwei Viertel. Auch soll er die alte Einung mit der Gemeinde Ru{e}mlingen halten und den Hirtenlohn zahlen. - Zeugen: Ritter (?) Cunrat v. Hohenhus, Ritter Gerung v. Emershoven, Ritter Hainrich v. Scheppach. - Siegler: Aussteller und Zeugen.
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