Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-98bf33e9-6672-4584-bf72-bd09b2a4bf898
Bestellsignatur: StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 375
Archivische Altsignatur:

Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1378 März 15

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Johannes Billung und seine Ehefrau Elisabeth ("Ellse"), gesessen zu Randersacker, verkaufen gemeinsam an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten bei Würzburg einen Ewigzins von 1 Pfund Heller Würzburger Währung. Diesen Zins sollen die Verkäufer und ihre Erben dem Kloster jedes Jahr am 11. November ("vf sant Mertins tag") bezahlen. Er gefällt von 1 Morgen eigener Weinberg in der Gemarkung Randersacker am Neuen Berg anstoßend an Weinberge des Würzburger Domherren Johannes Schenk von Erbach und der Johanniter zu Würzburg sowie von einer Kelter ("kalterhus") im Dorf Randersacker anstoßend an ein Haus der Deutschherren in Würzburg und einen Weinberg des Klosters Heilsbronn ("Halsbrunne"). Sie haben dafür von den Käuferinnen 18 Pfund Heller Würzburger Währung erhalten. Sie geloben daher den Käuferinnen Währschaft nach der Gewohnheit des Landes Franken für die Güter und stellen ihnen als Bürgen Gottfried ("Gotz") Bart und Johannes Ohusen, gesessen zu Randersacker. Sollte der Weinberg oder die Kelter dem Kloster streitig gemacht werden, dann sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Käuferinnen bei einem öffentlichen Wirt in Randersacker zum Schaden der Verkäufer und ihrer Erben Einlager halten, bis alle Einreden gegen den Verkauf ausgeräumt sind. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls soll der andere Bürge Einlager halten, bis dies erfolgt ist. Die Verkäufer verpflichten sich, ihre Bürgen ohne deren Schaden von der Bürgschaft zu lösen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten. Die Verkäufer geloben, diesen Verkauf einzuhalten und dagegen mit keinerlei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mitteln vorzugehen. Auf Bitte der Verkäufer und ihrer Bürgen siegelt der Offizial des Würzburger Archidiakons Johannes [Rüd].


Aussteller: Johannes Billung und seine Ehefrau Elisabeth
Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten

Laufzeit: 1378 März 15
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 394 S. 383
Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 410

Registerbegriffe

Ortsnamen: Randersacker (Lkr. Würzburg), Einwohner ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Weinberg ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Gemarkung ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Flurnamen ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Kelter ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Dorf ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Einlager ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Währung ; Würzburg, Domstift, Kanoniker ; Würzburg, Johanniterkommende ; Würzburg, Deutschordenskommende ; Würzburg, Bischof, Archidiakon, Offizial ; Heilsbronn (Lkr. Ansbach), Kloster
Personennamen: Billung, Johannes, Randersacker ; Billung, Elisabeth, Randersacker ; Schenk von Erbach, Johannes, Würzburg, Domherr ; Bart, Gottfried, Randersacker ; Ohusen, Johannes, Randersacker ; Rüd, Johannes, Würzburg, Archidiakon
Sachbegriffe: Einwohner, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Währung, Würzburg ; Weinberg, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Gemarkung, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Flurnamen, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Kanoniker, Würzburg, Domstift ; Johanniterkommende, Würzburg ; Kelter, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Dorf, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Deutschordenskommende, Würzburg ; Kloster, Heilsbronn (Kr. Ansbach) ; Einlager, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Offizial, Würzburg, Bischof, Archidiakon

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: sub Himelpforten Lit. R (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 340 (18. Jh.)<BR/>N. 380 (18. Jh.)