Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
|---|---|
| Kapitel-Bezeichnung: | 1501-1550 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-99b12c2f-531f-46c6-b39e-a5ba91a84e761 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1818 |
| Archivische Altsignatur: |
Ortenburg Archiv Urkunden 942 (1524 X 25) |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Melchior Frhr. zu Vells, Hauptmann auf Seeben, schließt mit seiner Frau Sidonia, Tochter des verstorbenen Hr. Vlrich G. zu Orttemberg und der Veronica Freiin von Aichperg, mit Wissen seines Vaters, Hr. Leonhard Frhr. zu Vells, Landeshauptmann an der Etsch und BG. zu Tirol, und entsprechend der Heiratsabrede des H. Wilhelms von Ober- und Niederbayern als Landesfürsten und oberstem Vormund vom 22. Oktober folgenden Ehevertrag: Da Sidonia als Heiratsgut 2000 fl rh. mit jährlich 100 fl rh. Zinsen zu Salltzburg auf ewige Ablösung verschrieben bekommt, gibt er mit Zustimmung seines Vaters als Morgengabe 1000 fl rh. und als Widerlegung 2000 fl rh. mit folgender Sicherung: stirbt er vor Sidonia unter Hinterlassung von Kindern, bleibt sie im Witwenstand und sorgt sie persönlich für die Kinder, so hat sie Nutzung des gesamten Nachlasses. Bleibt sie nicht bei den Kindern wohnen, aber im Witwenstand, so erhält sie ihren Sitz im Schloss Prefls, dazu jährlich 2 Fass Wein, jedes zu 16 Urnen. Die 1000 fl Morgengabe sind durch seine Erben zu verzinsen. Über Kleinod, Kleider, Gewand und Wäsche kann die Witwe, gleich ob diese mitgebracht oder von ihm oder anderen geschenkt wurden, frei verfügen, ebenso über die 100 fl Zinsen vom Heiratsgut in Salltzburg. Wird letzteres abgelöst und ihm bar ausbezahlt, so wird diese Summe entsprechen auf Gütern versichert, ebenso wird dies mit der Morgengabe und der Widerlegung gehandhabt mit Verschreibung auf seinem gesamten Besitz. Nach seinem Tode sind Sidonia von seinen Erben die verschriebenen Zinsen von Heimsteuer, Morgengabe und Widerlegung mit insgesamt 250 fl rh. jährlich da auszuzahlen, wo sie sich in der Grafschaft Tirol aufhält, befindet sie sich außerhalb der Grafschaft Tirol, so sind die Zinsen in Salltzburg beim Bürgermeister zu erlegen, dazu gemäß der Heiratsabrede die 1000 fl rh. für die fahrende Habe und das vergoldete Silbergeschirr mit 20 Mark. Geschieht dies nicht, so hat Sidonia das Recht, sich an seinem gesamten Nachlass schadlos zu halten. Gibt Sidonia den Witwenstand auf, so verliert sie den Beisitz im Schloss Prefls, die 2 Fass Wein und die Zinsen. Stirbt Sidonia vor ihm, so ist die Widerlegung erledigt und die 2000 fl Heiratsgut oder 100 fl Zinsen kann er Zeit seines Lebens genießen. Morgengabe und fahrende Habe sind, soweit sie nicht von ihr vermacht oder sonstwie verwendet wurden, beim Fehlen von Kindern binnen Jahresfrist ihren nächsten Erben auszufolgen, ebenso die 2000 fl Heiratsgut in Salltzburg. Wurden letztere nicht in bar ausbezahlt, so erhalten ihre Erben nur die Verschreibungen. Leonhardt Frhr. zu Vells als Vater bestätigt seine gegebene Zustimmung zu obigem.; S 1: Ausst., S 2: Jorig von Freuntsperh zu Mündelhaim, Ritter, obrister Feldhauptmann der fürstlichen Grafschaft Tirol.; Z: Hr. Caspar Wintzer zw Branndenburg, Ritter, Wolffganng Enngelhofer zw Yettenstetenn, Vlrich Wittennpach von Plätsch, Unterhauptmann auf Seeben. |
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| Laufzeit: | 1524 Oktober 25 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Perg. |
| Ausstellungsort: | München |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Prösels (Gde. Völs am Schlern, Südtirol) |
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Überlieferungsgeschichte
| Überlieferung: |
Or. |
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| Provenienz: |
Grafschaft Ortenburg Urkunden |