Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-9afbf1b0-ca7a-4c23-9de8-7e5ee2184f885
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2183
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1287 (1560 XI 25)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Hanns Khnedl, derzeit zu Nidernhartoblenn in Stainkircher Pfarre und Grafschaft Orttemburg sesshaft, und seine Frau Warbara, Tochter des Georig Zimerman zu Schmidhaim in Perger Pfarre wohnhaft und der Adillia und Witwe des Hanns Nidernhartobler zu Nidernhartoblen, eines Teils, Stefann Obernhartoblerr zu Obernhartoblenn, Hanns Vellermullner, Bürger zu Ortemburg, und Leonnhart Pauer am Hof bei Raintting in derselben Pfarre wohnhaft als Vormunde von Sewastionn, Cristof, Leonnhart und Anna, Kinder des vorgenannten verstorbenen Hanns Nidernhartobler und seiner ersten verstorbenen Frau Margretha, anderen Teils und Lorennz Hueber, Bäcker und Bürger zu Ortemburg, und Walthauser Aichinger zu Aicha in Perger Pfarre und Griespegkher Landgericht wohnhaft als Vormunde von Hanns und Khatterina, Kinder des verstorbenen Hanns Hartobler und der oben genannten Witwe Warbara, dritten Teils schließen mit Wissen des Hr. Joachim G. zu Orttemburg und in Beisein nachgenannter Vermittler folgenden Vergleich:

1) Die fahrende Habe des Hanns Nidernhartobler, die allen drei genannten Teilen zugefallen ist, wird bis zu deren vogtbaren Jahren angelegt und in einem Inventar von vier Unparteiischen verzeichnet und bewertet.

2) Die gesamte fahrende Habe ergibt einen Betrag von 405 fl 5 kr 2 h; dazu kommen zwei Korallen-Paternoster, von denen einer ein kleines vergoldetes silbernes Kruzifixhat, und ein gerichtetes Bett, das die Tochter Anna besitzt. Die Kleider des Hartobler und seiner Frauen sollen gleichmäßig unter den Kindern verteilt werden, was nach dem Inventar auch schon geschehen ist.

3) Hartoblers Witwe hat gemäß Heiratsabrede ein Drittel der fahrenden Habe zu erhalten, mithin 135 fl 7 1/2 d, dazu ihr Heiratsgut mit 15 fl und die freiverfügbare Morgengabe mit 10 fl, also insgesamt 160 fl 7 1/2 Pfennig. Für die beiden Teile der Kinder verbleiben daher nur noch 245 fl 3 kr 3 d und die nachgelassene Barschaft von 191 fl 30 kr laut Inventar, somit insgesamt 436 fl 33 kr 3 d. Von dieser Summe steht aber den 4 älteren Kindern allein als mütterliches und anderes Erbe, herrührend vom Hof bei Raintting, das Hartobler in seiner Verfügung hatte, 67 fl 43 kr zu. Jedes der sechs Kinder erhält daher als Erbteil 61 fl 28 kr 1 h. Dem Teil der vier älteren Kinder sind somit 245 fl 53 kr 2 d und das mütterliche Erbe von 67 fl 43 kr, insgesamt also 313 fl 37 kr 2 d und dem Teil der zwei jüngeren Kinder 122 fl 56 kr 1 d zu geben.

4) Den vier älteren Kindern wird die vorhandene Barschaft von 191 fl 30 kr sofort ausgezahlt, für den Rest von 122 fl 7 kr 2 Pfennig haben die Witwe und ihr zweiter Mann einen Schuldbrief zu geben und innerhalb eines Jahres den Restbetrag zu zahlen. Die beiden jüngeren Kinder sind während dieses Jahres unentgeltlichzu erhalten.

5) Stiefvater und Mutter sind verpflichtet, auch den beiden Kindern Hanns und Khatterina den ihnen zustehenden Erbteil von 122 fl 56 kr 1 d zu zahlen.

6) Den beiden jüngeren Kindern bzw. deren Vormunden ist ebenfalls ein Schuldbrief auf 10 Jahre über diese 122 fl 56 kr 1 d zu geben und entsprechend zu verzinsen.

7) Der Vergleich wird zweifach gleichlautend ausgefertigt.;

S: Troyanus Zinner, derzeit Pfleger auf Neuen Orttemburg; T und SBZ: Georgi Samereier, Richter zu Phakirichenn, Wolfganng Wortemberger, Schuhmacher und Bürger zu Orttemburg, Leonnhart Dorfner, Schmid zu Dorfpach, Gilg Krannegkher aufm Krannegkh, Lamprecht Buntzinger, Weber und Bürger zu Orttemburg, Georg Stogkinger, Hofbauer zu Minnchhaim, Leonnhart Grueber daselbst, Thoman Wibmer zu Kham wohnhaft.

Laufzeit: 1560 November 25
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.-Libell

Registerbegriffe

Ortsnamen: Rainding (Gde. Haarbach, Lkr. Passau) ; Niederhartdobl (Gde. Ortenburg, Lkr. Passau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden