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112) Ratschlag für den Rat von Weißenburg in 3 Fällen: a) betr. den früheren Konventualen von Wülzburg und jetzigen B. v. Weißenburg Bernhard Schwartz, der bei seiner Entlassung aus dem Kloster vor 3 Jahren von Mkgr. Georg auf Lebzeit einen Hof samt Garten bei Weißenburg erhalten hatte und dem der jetzige Propst auf Wülzburg, Markgraf Friedrich, 2 Fuder Heu mit Gewalt weggeführt; b) betr. Weigerung Markgraf Friedrichs, sieben Weißenburger Untertanen zu Hohenstadt Brenn- u. Bauholz zu geben, weil der Rat ihnen den Besuch des vom Markgr. bzw. Propst auf der Wülzburg gehaltenen Gerichts nicht gestattet (s. Nr. 65); c) betr. Weißenburgs Fraischrechte außer Etters (s. Nr. 98)
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