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Gerichtsbrief des Wilhalm von Rechperg zu Hohenrechperg, Landrichter zu Nürnberg, erteilt dem Hans im hoff, Landschreiber zu Nürnberg, auf Grund einer von Heincz Gerewter, Landschreiber zu Nürnberg, als Vertreter des Markgraf. Fridrich von Brandenburg erlangten Urkunde, die "vollen" [Vollung = Anleitung = immissio in bona] auf 7 Morgen Acker zu Seckendorff, 1½ Morgen ebenda, (Vorbesitzer Fritz Schirm) und einige Äcker zu Steinbach erteilt wird unbeschadet der Rechte des Fricz Saher von Sewckendorff, Concz Dyem von Seckendorff, Steffan Mayster und Kathrey Wincklerin von Stainbach. Besonders wird festgestellt, daß der auf den Äckern stehende Hafer von den 4 Personen abgeerntet und zu "gemeiner" Hand verwahrt werden soll.
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