Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1601-1650
URN: urn:nbn:de:stab-a2b8e276-1fed-4187-a2bc-8b8e1e0b95c09
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 3044
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 2157/I (1648 III 19)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Friderich Casimir, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg auf Söldenau und Torffbach, vereinbart mit Hr. Johann Geörg Strobl, röm. kaiserl. Diener und Gemeiner Landschaft in Bayern Grenzaufschläger zu Vilßhoffen, folgende Kaufabrede, nachdem ihm dieser 2000 fl gegen eine Schuldverschreibung vom 2. April 1647 für die Forderung der seit 1636 auf der Herrschaft Säldenau vor der kurf. Regierung Landtshuet versicherten Clement Mayrischen Pupillen, für die ihm bereits die Exekution angedroht wurde, aber auch für die 1646 vom Kaiser auferlegte schwere Kriegskontribution vorgestreckt hatte, wobei mit Zustimmung seiner Schwester Lucia Euphemia G. und Frl. zu Orttenburg diese Schuld auf der Herrschaft Säldenau sichergestellt wurde und mit Jahresausgang zu bezahlen wäre. Dazu ist er nun vom Kaiser sowie vom Kurfürsten erneut mit einer schweren Kontribution (21 Römermonate) belastet und trotz der Erschöpfung und Verarmung der Grafschaft und ihrer Untertanen vom Kurfürsten bzw. vom General-Kriegskommissariat durch den Obristen Frhr. von Puech notfalls die Exekution angedroht worden. Überdies schuldet seine Schwester dem Geörg Hörwärtl und Konsorten 1000 fl, die auf der Hfm. Puech versichert und zu kommenden Georgi zurückzuzahlen sind.

Mit Zustimmung seiner Schwester wird darum zur Bewahrung der Grafschaft und ihrer Untertanen vor dem Ruin vereinbart:

Die bei Söldenau liegende Hfm. Puech mit 5 Untertanen wird mit allen Hofmarksfreiheiten und Einkünften gemäß einem speziellen Urbarauszug an Hr. Strobl verkauft, wobei für den Sack Weizen 3 fl, für Korn 2 fl und für Hafer 1 fl alles nach Ortenburger Maß gerechnet werden, somit insgesamt ein Ertrag von 172 fl 41 kr 2 h besteht, und ein Holzgrund zum Hainbuech (begrenzt vom Gehölz der Grafschaft Neuburg an drei Seiten, unten vom Stift Vilßhoffen) mit aller Zugehörung, ausgenommen die hohe und niedere Jagd. Der Kaufpreis dafür beträgt 5.180 fl 34 kr 2 h rh. samt 30 Reichstaler Leikauf.

Bei Erlag der Kaufsumme gibt Hr. Strobl die vorgenannte Obligation über 2000 fl zurück, desgleichen den Clement Mayerischen Schuldbrief oder eine entsprechende Toterklärung.

Strobl zahlt 100 fl Zinsen von dieser vorgenannten Schuld zurück und 80 fl an Matthias Siebenzehenrübl, Bürger und Gastgeb zu Vilßhoffen, für ein Faß Oberländer Wein.

An Geörg Hörwärtl und Konsorten zahlt Strobl bis zu kommenden Georgi zu Handen des Hr. Esaia Gumpelzheimer, fürstl. Sächsischer Rat und Reichsquartiermeister, nach Regenspurg 1000 fl und 25 fl fällige Zinsen, damit die Hfm. Puech wieder schuldenfrei und die Obligation des Frl. G. kassiert wird.

Die Puecherischen Untertanen sind zur Bezahlung ihrer Ausstände an Hörwärtl zu verhalten.

Von den verbleibenden 1.975 fl 34 kr 2 h soll der hier liegende Leutnant 1440 fl erhalten. Die noch verbleibenden 535 fl 34 kr 2 h sind dem G. auszuzahlen gegen Übergabe des Kaufbriefs. Zugleich hat die Vorstellung der Puecherischen Hfm. und anderer Untertanen sowie ihre Ver- und Entpflichtung alsbald zu erfolgen.

Strobl hat künftig die entsprechende Rittersteuer zu übernehmen, die mit 5 fl von der Söldenauerischen Rittersteuer abgezogen wird.

Eine Rücklösung ist erst nach 5 Jahren möglich, später aber nicht mehr.

Das Frl. G. verzichtet unter Beistand von Hr. Dr. Geörg Kostwein auf alle Rechtsansprüche auf die genannten Untertanen.; S 1: Ausst., S 2: Lucia Euphemia, S 3: Kostwein, S 4: Strobl.; US: Friderich Casimir Graff zu Orttenburg manu ppria., Lucia Euphemia Greuin vnd Freulein zu Orttenburg, Georg Kostwein mppria., J.G. Strobl mp.

Laufzeit: 1648 März 19
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.-Libell

Ausstellungsort: Schloss Alt-Ortenburg

Registerbegriffe

Ortsnamen: Söldenau (Gde. Ortenburg, Lkr. Passau) ; Buch (Gde. Ortenburg, Lkr. Passau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden