Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung Urkunden Nr 1-495
URN: urn:nbn:de:stab-a2d1d5e8-cf17-4af2-864a-e0cea3b3987f7
Bestellsignatur: StAWü, Stift Haug Würzburg Urkunden 112
Archivische Altsignatur:

Würzburger Urkunden 69 / 70; Würzburger Urkunden 7827

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Der Würzburger Bürger Johann vom Steren (de Ariete) hat in seinem Haus in Würzburg vor dem Haugertor (Haugesburgtor) an der Gasse, die zum Kloster St. Afra führt, aus eigenen Mittel ein Spital gestiftet und ausgestattet. Er hat nun den Würzburger Bischof Gottfried [von Hohenlohe] gebeten, das Spital mit seinen Insassen, Personal und Zugehörungen aus dem Sprengel der Pfarrei Haug, in dem das Spital liegt, zu eximieren. Dagegen haben aber Dekan und Kapitel des Stifts Haug (ecclesia sancti Johannis in Hauge) außerhalb der Mauern Würzburgs sowie der Pfarrer der Pfarrei Haug Widerspruch eingelegt. Der Bischof beauftragt daraufhin die Würzburger Domherren Eberhard von Thüngfeld (Tunnevelt), Ernst von Seebach (Sebech) und Konrad (Kuno) von Gochsen (Gosen), zugleich Offizial der Würzburger Kurie, sowie den Mönch im Kloster Heilsbronn (Halsprunnen) Lupold von Weiltingen (Wiltingen), eine Lösung für den Konflikt zu finden. Diese entscheiden, dass der Pfarrer zu Haug oder ein von ihm bestellter geeigneter Priester viermal wöchentlich in der Kapelle bei dem Spital oder am Altar des Spitals die Messe feiern soll. Zuwendungen für diese Messen oder den Altar sowie die während der Messen anfallenden Opfergaben fallen an die Pfarrei Haug. Alle anderen Besitzungen, Einkünfte, Stiftungen und Schenkungen sollen dagegen ungekürzt dem Spital zugute kommen. Der Pfarrer oder der von ihm beauftragte Priester sollen auch den Insassen des Spitals und dessen Personal die Sakramente spenden. Der Bischof fügt dieser Regelung die Bestimmung hinzu, dass das Spital von Johann von Steren, seinem Sohn Johann und einer von ihnen zu bestimmenden dritten Person verwaltet werden soll. Bei Tod oder Rückzug eines Verwalters sollen die beiden übrigen mit Rat der Würzburger Bürgerschaft einen neuen Verwalter bestimmen. Bei Tod oder Rückzug von zwei Verwaltern steht dem übrigen dritten das Recht zu, mit Rat der Bürgerschaft zwei neue Verwalter zu bestimmen. Nach Tod oder Rückzug der drei ursprünglichen Verwalter hat die Würzburger Bürgerschaft die drei Spitalverwalter zu bestellen. Diese müssen der Bürgerschaft Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen. In das Spital dürfen nur soviele gesunde Personen aufgenommen werden, wie zur Pflege der Kranken notwendig sind. Dekan und Kapitel des Stifts Haug sowie der Pfarrer zu Haug stimmen diesen Regelungen zu. Der Bischof bestätigt den von seinen Vermittlern gefällten Spruch.

Siegler: Der Bischof (1), Dekan und Kapitel von Stift Haug mit dem Kapitelsiegel (2) und der Pfarrer von Haug (3).

Laufzeit: 1319 Juni 23
Sprache: lat
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg.

Literaturhinweise:

Druck: Urkundenbuch des Bürgerspitals Würzburg, Nr. 7 S. 5 - 8.
Regest: QFW 5, Nr. 102 S. 95f.

Registerbegriffe

Ortsnamen: Würzburg, Bischof ; Würzburg, Bürger ; Würzburg, Spital, Bürgerspital ; Würzburg, Spital, Bürgerspital, Kapelle ; Würzburg, Spital, Bürgerspital, Altar ; Würzburg, Tor, Haugertor ; Würzburg, Kloster, St. Afra ; Würzburg, Pfarrei, Haug, Pfarrer ; Würzburg, Stift, Haug, Dekan ; Würzburg, Stift, Haug, Kapitel ; Würzburg, Domstift, Kanoniker ; Würzburg, Offizial ; Würzburg, Bürgerschaft ; Heilsbronn (Lkr. Ansbach), Kloster, Mönch
Personennamen: Hohenlohe, Gottfried von, Würzburg, Bischof ; Steren, Johann vom, Würzburg, Bürger ; Steren, Johann d. J. vom ; Thüngfeld, Eberhard von, Würzburg, Domherr ; Seebach, Ernst von, Würzburg, Domherr ; Gochsen, Konrad von, Würzburg, Domherr und Offizial ; Weiltingen, Lupold von, Kloster Heilsbronn, Mönch

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Orig.

Provenienz:

Stift Haug Würzburg Urkunden