Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1351-1400
URN: urn:nbn:de:stab-a3c4199d-bffe-475f-a1a6-87a82b50a5583
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 669
Archivische Altsignatur:

Rheinpfälzer U 5763, Straßburg E 5145/77

Beschreibung des Archivales

Betreff:

(1) Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches oberster Truchseß und Herzog in Bayern (Beyern), (2) Wilhelm, (3) Eberhard und (4) Dieter Grafen von Katzenelnbogen, (5) Simon Graf von Sp., (6) Heinrich Graf von Sp. und (7) Johann Graf zu Nassau (Nassaw) verbünden sich wegen täglich erlittenen Unrechts gegen Ruprecht Grafen von Nassau und die Seinen auf dessen Lebenszeit. Alle werden des Grafen Feinde und sollen mit dem Haufen gegen ihn ziehen, wie sie vereinbart haben. Zum täglichen Krieg sollen der Pfalzgraf 25, Graf Wilhelm 15, Graf Eberhard 10, Graf Dieter 15, Graf Simon 15, Graf Heinrich 10 und Graf Johann 15 Mann jeweils mit Gleven stellen auf eigene Kosten und Verlust. Ohne Wissen der anderen sollen keine Verhandlungen mit Ruprecht geführt und keine Sühne geschlossen werden. Schlösser des Grafen Ruprecht, die durch Belagerung oder anders gewonnen und behalten werden, sind entsprechend der Anzahl der Reisigen im Felde zu teilen; wenn die Mehrheit zustimmt, sollen sie gebrochen werden. Schlösser, die vom Pfalzgrafen zu Lehen rühren, gehören dann diesem allein. Bei Schlössern, die Graf Ruprecht als Pfand besitzt, treten die Aussteller in diese Rechte ein nach dem Anteil der Bewaffneten. Für Schlösser, die Graf Ruprecht auf Lebenszeit gehören und auf die Graf Johann von Nassau Anspruch hat, gilt die Regelung nur für Ruprechts Anteil und auf dessen Lebtage; danach gehören sie dem Grafen Johann. Gefangene werden ebenfalls entsprechend verteilt; sie dürfen erst freigelassen werden, wenn sie allen Vertragspartnern Sicherheit gelobt haben. Greifen Graf Ruprecht und die Seinen nach einer Sühne einen Partner an und stellen den Schaden nicht binnen 14 Tagen ab, so sollen die übrigen Partner 14 Tage nach Mitteilung dem Grafen Ruprecht widersagen. Dies gilt auch, wenn Graf Ruprecht Helfer eines anderen gegen einen oder mehrere Partner wird. Hetzt Graf Ruprecht einen Dritten gegen einen Vertragspartner, sollen die Freunde auf einem Tag darüber beraten; kommen sie mit Mehrheit zu dem Schluß, daß Graf Ruprecht dazu gehetzt hat, tritt das Bündnis wieder in Kraft. Dies haben alle beschworen. Die 7 Aussteller siegeln.

Laufzeit: 1381 Oktober 2
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Bilder: 3 Bilder
Ausstellungsort: Oppenheim

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Grafschaft Sponheim Urkunden