| Betreff: |
Prozess in Sachen Dr. jur. Johann Rüdinger als Kläger contra Lorenz Wagner, seinsheimischen erbgehuldigten Bürger zu Marktbreit, als Beklagten, mandati poenalis ad solvendum 68 fl. betreffend, angefangen am Landgericht zu Würzburg durch Rüdinger 1625, auf seinsheimische Abforderung des Wagner suspendiert und von Dr. Rüdinger die Klage gegen seinen Bruder Georg Ludwig Rüdinger als Hauptschuldner vor die seinsheimische Kanzlei als ordentliche Obrigkeit angebracht und fortgesetzt, welcher aber ohne Erwartung des Urteils wieder absprang, bei dem Würzburger Landgericht 1629 den Prozess contra Wagner reassumierte und nicht allein ein Mandat erlangte, sondern auch hernach, der seinsheimischen Avokationsschrift ungeachtet, an Wagner Verkündigung ad videndum se incidisse in poenam abgelassen wurde, und als die Herrschaft Seinsheim darauf die Avokationsschrift wiederholen und gerichtlich einreichen ließ, hat sich endlich der würzburgische Syndikus im Interesse seines Prinzipalen schriftlich dagegen eingelassen, weshalb der Prozess bis 1631 fortgesetzt und anscheinend wegen des eingefallenen schwedischen Kriegs ausgesetzt wurde
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