Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-a67d1be6-c66c-404f-b077-768b98769dc95
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2604
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1691 (1593 V 24)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Johann Köler, Bürger zu Augspurg und Notar, bekundet auf schriftliches Ersuchen des Hr. Joachim, des älteren Geschlechts G. zu Ortenburg, vom 28. April 1593 (= 8. Mai 1593, neuer Stil), dass er sich am 23. Mai nach München begeben und am folgenden Montag (= 24. Mai) morgens um 7 Uhr im Altenhoff vor der gewöhnlichen Hofratsstube mit den Zeugen, nämlich Caspar Nuscheler und Hanns Blasy, beide Bürger zu Augspurg, sich einfand und beim Ratsdiener Mattheß Hittler anmeldete. Zwischen 8 und 9 Uhr wurde er mit den Z von den Hofräten empfangen, denen er das Ansuchen des G. vorlas bzw. übergab. Darauf wurde ihm von Hr. Johann Gailkircher, beider Rechte Doktor, Rat und Vizekanzler kundgetan, dass die fürstl. verordneten Anwälte und Räte die Requisition vernommen haben und diese dem Fürsten nach seiner Ankunft übermitteln werden. Die Antwort des Fürsten wird schriftlich erteilt werden.

Das vollständig inserierte Ansuchen des G. Joachim an H. Wilhelm von Ober- und Niederbayern hat folgenden Wortlaut bzw. Inhalt:

Wie erinnerlich haben der G. schon mehrfach gebeten, dass ihm die 1575 und 1579 eingezogenen Schlösser, Herrschaften, Hfm., Hab und Güter mit Gnade zurückgegeben werden, nachdem sich der Kaiser entsprechend den von den Reichsständen ergangenen Dekreten und einhelligen Bedenken und auch die Kurfürsten in dreijährigen Verhandlungen dafür verwendet haben und er selbst seit fast 4 Jahren sich erbötig gemacht habe, alle seine und seiner Verwandten Landgüter samt der Reichsgrafschaft Orttenburg zu einem angemessenen Wert zu verkaufen. Man könnte alle Streitfragen durch einen schnellen Prozess beim kaiserlichen Kammergericht, der sich nur auf 2 oder 3 Schriften sützten soll, abhandeln lassen, und er würde, auch wenn der Fürst seine eingezogenen Schlösser, Herrschaften, Hfm., Besitzungen und Einkünfte behalten sollte, die Sporteln zur Hälfte bezahlen. Man könnte auch durch ein von beiden Seiten mit 3-4 Personen aus Grafen, Herren, Adel und Gelehrten besetztes Schiedsgericht mit limitierter Zeit und Schriftenanzahl endlich zu einer Entscheidung kommen. Sollte diese Kommission in der gesetzten Frist dies nicht erreichen, so wäre durch einen unparteiischen Obmann die Entscheidung zu fällen. Sollte auch dieser innerhalb von 2 Monaten erfolglos sein, so könnte das kaiserliche Kammergericht zum Obmann bestimmt werden, das für den einen oder anderen entscheiden muss. Sollte H. aber keiner dieser Vorschläge gefallen, und er sich für den Kauf entscheiden, so sollte der G. die 160.000 fl der 20 Jahre alten Glatzischen Schuld anstatt Bargeld für einen Teil der Kaufsumme, für den anderen aber ein Schuldbrief geben können; dabei könnte sogar beim Anschlag ein für ihn ungünstigerer Schlüssel (anstatt 68 nur 60 fl und für 48 nur 40 fl) zur Anwendung kommen. Es würde für alle erkauften Schlösser, Herrschaften, Hfm., Güter und Einkünfte eine Garantie gegenüber Dritten im Lande für 5 Jahre und im Ausland für 10 Jahre geboten werden, mit Ausnahme der Jagden oder des Wildbanns, da der Fürst diesen von 1575 bzw. 1579 an schon innehat oder diese bereits verkauft wurden. Alle seine Vorshläge haben aber bisher nichts erreichen können, auch nicht das Angebot der Erbhuldigung für die Landgüter nach den Abschieden von Landshuet und Burckhausen. Ehe er sich schließlich gezwungen sieht, den Prozessweg zu beschreiten, bitte er nochmals den Fürsten, entsprechend dem 11. Artikel 1. Teil der Bayerischen erklärten Landesfreiheiten, um die Bestelllung von 5 Räten oder auch von 9 Hofräten, die gemäß der Reichsordnung angewiesen werden, Recht zu sprechen. Schließlich wird um Mitteilung der Meinung des Fürsten gebeten.

S: A. - Geben zu Nurmberg ... den achtunndzwainczigisten monatstag apprilis 1593. US: Joachim der Eltern Grauen Graue zu Ortenburg etc. mp.; S: Ausst.

SN u. US: Johann Köler, Burger zu Augspurg, auß Röm. Kay. Mtt. Macht und Gwalt offenbarer adprobierter unnd an dem hoch loblichen kay. Cammergericht zu Speyr immatriculierter Notarius.

Laufzeit: 1593 Mai 24
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg.

Ausstellungsort: München

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden