Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1401-1450 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-a78241a1-c044-44b5-b32a-c7f8e6bba0aa5 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 463/a |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
G. Etzel zu Ortenberg verspricht seiner Frau Sigawn von Rohrbach, all ihr Geld und Gut sowie Kleinodien, die sie in die Ehe mitgebracht hat, und was sie im Dienste der Königin Elisabeth von Frankreich noch erwerben wird, gleich ob dieses im Land Bayern oder sonstwo nach Gelegenheit angelegt wird, stets mit ihr zu verrechnen, zu ihrem Nutzen zu verwenden und ihr jederzeit darüber auf Verlangen Mitteilung zu geben, alles auch urkundlich entsprechend festzuhalten, damit sie im Falle seines Todes abgesichert ist. Sind Kinder aus ihrer Ehe vorhanden, so sind diese nach Landesrecht die Erben. Als Widerlegung für ihr Heiratsgut wird sein Besitz gegeben. Er verpflichtet sich auch, von ihrem Vermögen ohne ihr Wissen nichts zu verkaufen, zu verpfänden oder zu verschreiben. Solle die Frau vor ihm sterben, so bleibt ihm ihr Gut sein Leben lang gemäß Landesrecht zur Nutzung, ausgenommen die Morgengabe, über die sie nach ihrem Ermessen frei verfügen kann. Sollte es zwischen ihm, seinen Erben und Nachkommen mit Fr. Sigaun wegen der vorgenannten Bestimmungen Streit geben, so hat sie in jedem Fall auch vor Gericht Recht. Sollte er seine Frau mit dieser Urkunde nicht genügend nach Landessitte und Recht in Bayern gesichert haben, so hat er ihr notfalls noch weitere Sicherheiten zu geben. Er ist ihr außerdem verpflichtet, für alle ihrem angelegten Vermögen zugefügte Schäden Ersatz zu leisten. Die Urkunde behält auch ihre Kraft, wenn die Siegel Beschädigungen erlitten haben sollten.; S 1: Ausst., S 2: sein Herr, H. Ludwig, S 3-5: die vesten knechte Hans der Gumpenperger, Heinrich Gumpenperger und Fridrich der Schenk von Geyern. |
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| Laufzeit: | 1405 Februar 13 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Ausstellungsort: | Paris |
Überlieferungsgeschichte
| Überlieferung: |
Insert |
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| Provenienz: |
Grafschaft Ortenburg Urkunden |