Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-a8e8e088-13ea-4cce-ba68-e04c0a8454d28
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2074
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1189/1 (1553 III 15)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

G. Ladislaus vom Hage als Bruder der Fr. Maximiliana G. zu Orttennberg, geborene G. zum Hag, einerseits und Hr. Georg, Dompropst zu Freising und sein Bruder Sebastian sowie Hanns, Joachim und Vlrich, Vettern, alle G. zu Orttennberg, andererseits treffen in Beisein des von beiden Teilen dazu erbetenen Achatzi von Laimingen zu Ahaim und Tegenpach nach dem Ableben ihres Gemahls, des Hr. Carl G. zu Orttennberg, hinsichtlich ihrer in der Heiratsabrede festgelegten Rechte und der hinterlassenen Kinder folgende Vereinbarungen:



1) Damit sie ihre Kinder gut aufziehen kann, wird ihr die Verwaltung des Wittumssitzes auf Salldenburg, solange sie im Witwenstand bleibt, überlassen, wobei sie alles nutzen, aber nichts verändern darf. Pfleger, Amtleute und Diener zu Salldnburg haben ihr für ihre Notdurft gehorsam zu sein.

2) Durch die G. zu Ortenburg wird alle Fahrnis, Barschaft, Kleinode, Kleider und Silbergeschirr, gleich ob väterliches oder mütterliches Gut, inventarisiert. Jeder Teil erhält ein Exemplar des Inventars.

3) Die Witwe kann 1, 2 oder 3 Jahre die Güter zu Saldnburg verwalten, dann hat sie sich mit den Koadjutoren wegen der Kinder zu einigen und Bericht über ihre Verwaltung zu erstatten. Der Pfleger zu Saldnau soll auch den Koadjutoren verpflichtet werden und ihnen wie der Witwe Rechnung über den den Kindern gebührenden Teil von Saldnaw zu legen. Wird von der Freundschaft oder Koadjutoren befunden, dass die Witwe für die Kinder gut gewirtschaftet hat, so soll sie weiter die Verwaltung behalten. Will sie nicht mehr mit den Kindern hausen, so ist nach der Heiratsabrede zu verfahren.

4) Für die von ihr zugebrachten freien 2000 fl und deren Verzinsung, geliehenes Geld und Baugeld sollen ihr, wenn sie sich wieder verehelichen wollte, im Namen der Kinder 300 fl rh. gegeben werden.

Weitere offene Fragen sollen am kommenden Sonntag Exaudi (= 14. Mai) besprochen und dann auch die Koadjutoren bestimmt werden.

Die Kinder des verstorbenen G. Allexannder zu Orttennberg haben sich selbst mit der Witwe hinsichtlich der Kinder des verstorbenen G. Carl zu vergleichen.; S 1: G. Ladislaus zum Hage, S 2: für die G. zu Orttennberg G. Geörg.

Laufzeit: 1553 März 15
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Registerbegriffe

Ortsnamen: Saldenburg (Lkr. Freyung-Grafenau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

glz. Abschr.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden