Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1451-1500
URN: urn:nbn:de:stab-aaa95359-9c8d-412b-8f55-0e7e18c77d792
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1107
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 489 (1465 XI 12)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Thomann Sigennhaimer zum Turnstain, Anwalt des Bischofs Ulrich von Passau und Verweser des Marschallamtes zu Passau, beurkundet die vor dem bischöflichen Hofgericht geführte Verhandlung zwischen G. Jörg von Orttennberg, Hr. Heinrich Notthaft d. Ä. zu Wernberg und den Gebrüdern Hanns und Eberhard von Bernaw:

G. Jörg, zugleich für seinen Bruder G. Sebastian, begehrte zuerst als ein "gefürstenn grauen" einen "anweiser", der ihm zugestanden wurde, und sodann einen "redner oder fürleger". Dieser brachte hierauf vor, dass G. Jörgs verstorbener Vetter G. Allram einst dem Peter von Bernau, Bürger zu Passaw, etliche Laden zu treuen Handen in Verwahrung gab, die nach dessen Tod an die Söhne kamen, die nun die Herausgabe der Laden verweigern, wodurch dem G. ein Schaden erwachsen sei. Da der G. der nächste Verwandte im Mannesstamm zu dem verstorbenen G. Allram ist, sollen die Pernawer angewiesen werden, ihm die Laden zu übergeben, notfalls mit Gerichtsurteil.

Hr. Hainrich Notthaft ließ durch seinen Fürleger vorbringen, dass G. Jörgen in der Klage gegen die Bernawer meine, dass seinem Sohn, Hr. Hainrich d. J., an den strittigen Dingen kein Erbrecht zustehe. Durch Verlesung der Vollmacht ließ er sich als dessen Beauftragter vorstellen.

Die Gebrüder von Bernaw verlangten und erhielten Jörigen den Hawtzinger als "Fürleger", der bezweifelte, dass G. Jörig der Bevollmächtigte des abwesenden G. Sebastian sei, und sodann ausführte: G. Alram hat dem Vater der Brüder etliche Laden zur Verwahrung übergeben, die diese auch heute noch in ihrer Obhut haben. Nach dem Tode des G. Alram ist G. Jörig zu Peter von Bernaw hier in den Kreuzgang gekommen und hat verlangt, dass die Laden niemandem ausgehändigt werden, bevor nicht ein besonderer Auftrag vorliegt. Das ist ihm sodann auch durch den von Wallsee und Caspar Notthafft geboten worden. Darum haben die von Bernau die Laden bisher niemandem gegeben und deshalb schon zwei Verfahren gegen G. Jörgen gehabt. Da sie kein Interesse an den Laden haben, verlangen sie nun, dass G. Jörg endlich die begehrte Zuweisung bekomme und sie damit ihren Frieden.

G. Jörg beantragte sodann ebenfalls die Zuweisung an ihn als den rechtmäßigen Erben im Mannesstamm.

Dagegen machte Hainrich Nothafft für sich und seinen Sohn ein Anrecht auf die Laden geltend. G. Jörg müsse überdies erst von G. Sebastian bevollmächtigt werden, um voll seine Ansprüche vertreten zu können. Erst, wenn dies erfolgt sei, könne in der Sache weiter verhandelt werden.

G. Jörg erwiderte darauf, dass ihm ein Termin zur Verhandlung gegen die Pernawer bestimmt wurde und dazu bedarf es keiner Vollmacht von G. Sebastian. Der Nothaft bestand aber darauf, weshalb eine längere Wechselrede stattfand. Schließlich entschied das Gericht, dass G. Jörg eine Vollmacht von G. Sebastian vorzulegen habe, und das ganze Verfahren sollte inzwischen ruhen.

Als Vertreter der Bernawer forderte der Hawtzinger, diese sollten solange von den streitenden Parteien in Ruhe gelassen werden, bis die G. von Orttenberg und die Nothaft unter sich übereingekommen wären, an wen die Laden zu übergeben sind. Wenn dies erfolgt ist, werden sie sofort die Auslieferung durchführen.

Der G. verlangte dennoch unter erneuter Berufung auf sein Erbrecht, dass die Bernawer jetzt schon zur Herausgabe verhalten werden.

Nach Beratung entschloss das Gericht zum Schluss: G. Jörg erhält drei Termine zu je 14 Tage vorgeschrieben, dann erst soll endgültig entschieden werden.

Inzwischen bleiben die Laden weiterhin bei den Pernawern in Verwahrung.

Beisitzer im Gericht: maister Hanns Aichlperger doctor, officiall, maister Berchtold Gugk licenciat, Hr. Lienhart Mawtter zu Kaczenperg, maister Sigmund Varsthouer, auch licenciat geistlicher rechten, alle vier Domherrn zu Passaw; Stephan von Klosen zu Arnsdorf, Pfleger zu Obernperg, Anndre Swartzenstainer zu Englburg, Pfleger zu Furstnegk, Jörg Marschalich zu Reihenaw, Wilhalm Mawtter zu Kacznperig, Jörg Watznstarffer zu Lewprechting, Pfleger in der Zell, Jörg Spilberger, Propst vor Inprugken und Anwalt im Rat, Conratt Tobler, Mautner zu Passau, Jörg Eschlbeck, Landrichter in der Abtei.; S: Ausst.

Laufzeit: 1465 November 12
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg.

Literaturhinweise:

Druck: Lünig, RA 22. Spicilegium seculare (1719) 1849 Nr. 26

Ausstellungsort: Passau

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden