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Mitteilung des in München (1) gefällten Hofurteils der Statthalter und Räte Herzog Wilhelms [IV.] von Bayern an Lienhart Aschauer, Richter zu Traunstein (2), in der Angelegenheit des Georg Ambringer gegen den Dompropst von Salzburg: Albrecht Hundt habe in der Angelegenheit des Dompropstes von Salzburg gegen Georg Ambringer vor dem Hofgericht Herzog Wilhelms [IV.] appelliert und das Gericht habe in der Sache einstimmig ein Urteil gefällt: Georg Ambringer als Kläger sollen die Forderungen und Ansprüche, soweit sie die Person des Dompropstes betreffen, nicht abgesprochen werden. Seine Ansprüche an die Hintersassen des Dompropstes kann er dort geltend machen, wo diese gesessen sind, doch ohne dass die Güter der Dompropstei mitbeklagt werden. Alle weiteren Entscheidungen sind dem Landrichter in Traunstein freigestellt.
Empfänger: Aschauer, Lienhard, Richter, Traunstein
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