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Das Vikariatsgericht der Diözese Freising entscheidet in Streitsachen der Dorfsgemeinden Georgenzell und Neufraunhofen gegen den Pfarrvikar von Velden: 1) An Sonn- und Feiertagen und den Patrozinien ist je nach den auf die einzelnen Filialen fallenden Kirchentagen der Gottesdienst zu halten. 2) An Wochentagen sind die oft geringen Einnahmen des Vikars bei Bedarf von den betreffenden Gemeinden zu ergänzen. 3) Auch die Vespern sollen an den Vorabenden der Feiertage und Patrozinien je nach den Kirchentagen gehalten werden. 5) Beichte und Kommunion sollen nicht an demselben, sondern an verschiedenen Tagen gespendet werden. 6) Wegen der Stolen und des Seelgeräts solle man sich an die für Bayern allgemein erlassene Regelung halten.
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