| Enthält-/Darin-Vermerke: |
Enthält:
Zwei unterschiedliche Teile, ein älterer, wohl noch im 15. Jahrhundert geschrieben (ab fol. XIX, 1-112) und ein jüngerer, geschrieben in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts (ab fol. 113` bis zum Ende fol. 304).
I. Älterer Teil: den Kern des älteren Teiles (fol. 1-39) bilden die Setze des Bischofs Gerhard von Schwarzburg (1372-1400), vielleicht aus dem Jahre 1387 (diese Jahrzahl genannt fol. 8' und 33', einmal fol. 11 wird zurückgegriffen auf die Setze und Gebote des Bischofs Otto von Wolfskehl 1342).
Ein vorausgehendes Register für den älteren Teil (fol. XIX-XX), dann folgt (fol.40-41) eine Ordnung des Bischofs Johann von Brunn (1411-1440), fol. 41 ein Vertrag von 1443 wegen der Pflasterung mehrer Straßen, sodann fol. 45-46 das Register und ab fol. 47-112 das neue Buch der Satzungen und Ordnungen, begonnen 1464 von dem Oberratsschreiber Johann Stange, fortgesetzt bis 1496.
II. Jüngerer Teil: Der jüngere Teil, in der 2 Hälfte des 16. Jahrhunderts geschrieben, enthält Satzungen etc. aus der Zeit von 1512-1572 respective 1589. U. a. finden sich neben Handwerksordnungen ein Vertrag von 1528 wegen Herstellung eines Brunnens im Böcklein, Brunnenordung für den Ingolstädter Hof, Vorkehrungen gegen den Getreidemangel und Hungersnot 1532, Visitation der Stadtmauer gegen den Main 1541, Wachtordnung etc.
Am Anfang des Bandes fol. I-XVIII ein alphabetisches Register zu dem ganzen Bande.
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