Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-b24dce80-0f26-4fbb-9d4b-8fd610691f0f1 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 493 |
| Archivische Altsignatur: |
Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1502 Februar 15 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Wendel Kachel und seine Ehefrau Margarete, gesessen zu Dertingen ("Terdingen"), verkaufen gemeinsam der Äbtissin Sophia von Grumbach und dem Konvent des Klosters Himmelspforten außerhalb der Stadt Würzburg einen jährlichen Zins von 1 rheinischen Goldgulden Landeswährung in Franken von ihrem Hof, genannt der Bewgker Hof, in dem Dorf Dertingen, den sie derzeit bewohnen, und allen seinen Zugehörungen in Dorf und Feld. Der Hof rührt vom Kloster Himmelspforten zu Lehen und zinst diesem jährlich 4 Metzen Weizen, 1,5 Malter Roggen ("kornns") und 10 Metzen Hafer. Die Verkäufer haben dafür von den Käuferinnen 20 rheinische Gulden erhalten, die sie zum Rückerwerb von aus diesem Hof verkauften Gütern verwenden wollen. Sie verpflichten sich daher, diesen Zins künftig zusätzlich zu der dem Kloster ohnehin zustehenden Getreideabgabe jedes Jahr am 22. Februar ("vff einen yeden sanndt Peters tag Cathedra") in der Stadt Würzburg oder im Kloster zu bezahlen und damit am 22. Februar 1503 zu beginnen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, dann sollen die Verkäufer dem Kloster den rückständigen Zins samt der diesem deswegen entstandenen Unkosten ersetzen. Sie übernehmen zudem die Gewährleistung dafür, dass der Hof nicht an jemand anderen verkauft oder verpfändet oder mit anderweitigen Abgaben als den oben erwähnten belastet ist. Im Falle von Einreden gegen den Verkauf sind die Verkäufer verpflichtet, das Kloster schadlos zu halten. Mit der ihnen für den Zins bezahlten Summe sollen sie innerhalb eines Vierteljahres die aus dem Hof verkauften oder verpfändeten Güter zurückerwerben. Sie dürfen den Hof auch nicht verkaufen, verpfänden oder mit weiteren Abgaben belasten, sondern sollen ihn vielmehr in gutem Kulturzustand halten. Den Verkäufern steht das Recht zu, diesen Zins in jedem beliebigen Jahr um die dafür bezahlte Summe abzulösen, und zwar jeweils zum 22. Februar. Der geplante Rückkauf muss den Käuferinnen ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Die dem Kloster zustehende Getreideabgabe bleibt aber von einem solchen Rückkauf unberührt. Auf Bitte der Verkäufer siegelt Johannes von Grumbach, Kanoniker des Stifts Neumünster in Würzburg. |
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| Laufzeit: | 1502 Februar 15 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 421 |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Dertingen (Baden-Württemberg/Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis), Einwohner ; Dertingen (Baden-Württemberg/Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis), Hof, Bewgker Hof ; Dertingen (Baden-Württemberg/Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis), Dorf ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Stift, Neumünster, Kanoniker |
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| Personennamen: | Kachel, Wendel, Dertingen ; Kachel, Margarete, Dertingen ; Grumbach, Sophia von, Kloster Himmelspforten, Äbtissin ; Grumbach, Johannes von, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker |
| Sachbegriffe: | Einwohner, Dertingen (Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis) ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Hof, Dertingen (Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis), Bewgker Hof ; Dorf, Dertingen (Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis) ; Kanoniker, Würzburg, Stift, Neumünster |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | sub Himelpforten (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. (18. Jh.)<BR/>N. 507 (18. Jh.) |
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