Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-b2caea82-4d32-42f6-8632-d409204cf3d48
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2083
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1197/1 (1553 VIII 16)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Joachim, Johanns und Vlrich G. zu Orttenburg und Maximiliana G. zu Orttenburg, geborene G. zum Hag, bekunden, dass nach dem Ableben des Hr. Carol G. zu Orttennburg und Saldenaw wegen ihrer in der Heiratsabrede festgelegten Rechte und der ihrer Kinder am Mittwoch nach Letare (15)53 (= 15. März) ein Vertrag geschlossen wurde, der wegen gewisser Bedenken bei der Vollziehung eine Abänderung erforderte. Auf einem Tag zu Pharkirchenn (14. Mai) ist darum erneut über das Wittum, die Vormundschaft und Administration verhandelt worden. Da es mit der Vormundschaft Probleme gab und die Witwe die Administration nicht abgeben wollte, wurde ein neuerlicher Tag für einen Vergleich für Sonntag nach Laurentii (15)53 einberufen nach Saldnaw von den obengenannten G. und dazu auch Jacob von Buechperg zu Wintzer und Achatz von Laiming zu Achay, als Beistand gebeten, während auf Seiten der Witwe kein Beistand zur Verfügung stand. Hier sollte über die nachgelassenen Kinder des G. Caroll und ihre Güter, über offene Fragen zwischen den Brüdern G. Johanns und Vlrich und dem G. Caroll, desgleichen über die vom verstorbenen G. Moritz hinterlassenen Güter und deren Aufteilung beschlossen werden. Da dafür nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, ist auf Ersuchen der Witwe vorerst nur über die Verwaltung der hinterlassenen Güter mit ihr bestimmt worden:

Die Witwe erhält die Verwaltung der Güter auf ein Jahr von Lichtmess (15)54 bis Lichtmess (15)55, um zu erfahren, ob für die Kinder entsprechend gesorgt wurde. Damit alles gut erhalten werde, muss alles genau inventarisiert werden. Stift- und Salbuch und was sonst für die Administration wichtig, ist neben den Teilregistern anzulegen, damit man die Nutzung richtig erfolgen kann, wo es die bisher nicht gab, damit man weiß, was den Kindern an Gütern und Einkünften sowie Gerechtigkeiten zusteht. Wenn dies alles geschehen, kann die Witwe die Administration übernehmen und die Güter und Einkünfte nützen für die Kinder, wie es Pflicht einer Mutter ist. Am Ende des Jahres hat sie den Kuratoren Rechnung zu legen, wobei zwischen dem zugebrachten Heiratsgut und dem Gut der Kinder genau zu unterscheiden ist. Als Kuratoren sollen der Witwe und den Kindern G. Joachim zu Orttenburg und Achatz von Laiming beistehen, dies ohne Entgelt. Ehebaldigst und noch vor Antritt der Administration durch die Witwe soll von den Kuratoren, der Witwe und den Gebrüdern Johanns und Vlrich G. zu Orttenburg zur richtigen Teilung ein Tag abgehalten werden mit zwei oder drei Freunden. Bei der Inventarisierung soll die Witwe auch alles angeben, was ihr von ihrem verstorbenen Gemahl oder andern zur Hochzeit und in der Ehe geschenkt wurde, obwohl ihr dies alles bleibt, damit es dereinst nach ihrem Ableben ihren Kindern zukommen kann. Da sie ihren Witwensitz auf Saldnburg, aber auch die Verwaltung von Saldnaw und der anderen Güter innehat, soll sie mit Wissen der Kuratoren einen guten und ehrlichen Verwalter und Pfleger nach ihrer Wahl bestellen, der alle Geschäfte verrichtet, alle Einkommen und Gefälle verwaltet und verrechnet; er ist der Witwe und den Kuratoren mit Eid zu verpflichten. Die Behausung der Kinder ist in gutem Zustand zu erhalten. Vor Ablauf des genannten Jahres ist genaue Rechenschaft abzulegen, damit sodann entschieden werden kann von den Freunden der nachgelassenen Kinder und der Witwe, wie es weiter mit der Haushaltung und Administration oder ganzer Cedierung gehalten werden soll.;

S 1-3: Joachim, Johanns und Vlrich G. zu Ortenburg, S 3: Jacob von Puechperg zu Wintzer, S 4: Achatz von Layming zu Achaym, S 5: Maximiliana G. zu Ortenburg.; US: die Siegler.

Laufzeit: 1553 August 16
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.-Heft

Ausstellungsort: Söldenau

Registerbegriffe

Ortsnamen: Saldenburg (Lkr. Freyung-Grafenau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

glz. Abschr.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden