| Betreff: |
Vertrag zwischen dem Deutschen Orden, vertreten durch den Hochmeister Johann Caspar v. Ampringen und den Landkomtur der Ballei Franken etc., Philipp zu Graveneck, und der Stadt Nürnberg über die Ausübung der katholischen Religion im Ordenshaus und in der Kapelle St. Elisabeth. Taufen der Kinder der katholischen Insassen des Spitals und der Ordenszinshäuser, der Dienstboten und der Zinsleute des Ordens dürfen stattfinden, vorbehaltlich der nach St. Lorenz zu zahlenden Stolgebühren; ebenso Trauungen der im Deutschen Haus beschäftigten Diener und ihrer Kinder, bei gemischten Ehen ist die Konfession der Braut entscheidend. Der Titel des Geistlichen soll nicht Pfarrverweser, sondern Ritterordens-Bedienten-Priester und -Kaplan bei der Ordenskapelle St. Elisabeth sein. Religionsunterricht darf nicht öffentlich und nur an die Kinder von Katholischen im Hause, im Spital und in den Zinshäusern des Ordens wohnenden Eltern sowie in höchstens zwanzig Kinder von Ordensuntertanen aus der Umgebung erteilt werden. Das Begräbnis ist auf die Ordensritter, -priester und die katholischen Bedienten sowie die Frauen und Kinder der letzteren beschränkt, alle andern Leichen sind unter Zahlung der Stolzgebühren außerhalb der Stadt zu beerdigen. Die Versehung der Schwerkranken außerhalb der Kommende ist jeweils nur nach besonderer Erlaubnis des Älteren Bürgermeisters und ohne alles Aufsehen gestattet u.a. mehr. - Unterhändler des Ordens sind Johann Sebastian Reigel, M. Scherer, Johann Georg Gartner, der Stadt: G. Sigismund Furer von Haimendorff, Georg Friderich Beheimb, Magnus Fetzer und Dr. Johann Georg Richter. - Siegel und Unterschriften: Unterhändler.
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