Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Nürnberg
Kapitel-Bezeichnung: Lochner von Hüttenbach, Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-b3cae22a-6cf0-4d83-a594-192f59ed78cf5
Bestellsignatur: StAN, Lochner von Hüttenbach, Urkunden 77

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Wolf Pangratz Lochner von Hüttenbach auf Winterstein Adam von und zum Breitenstein auf Königstein und Eschenfelden, Johann Casimir Wurmrauscher auf Pfalzpeunt als Vormünder der beiden Söhne Hanss Weygandt und Rochius des Hanss Georg Lochner anerkennen den zwischen Hanss Georg selig und Wolff Pangratz, beide Lochner von und zu Hüttenbach und Winterstein, Gebrüder vereinbarten vertrag vom 23. Sept. 1598: 1. Die beiden Häuser, die ihnen zu Hüttenbach und Winterstein nach dem Tode ihrer Väter Georg und Endres zugefallen, sollen, da der Sitz Hüttenbach etwas besser mit Mannschaften, Gebäuden und anderem ist als der Sitz Winterstein, ersteres aber einen grossen Mangel an Gehölz hat, samt ihrem Zubehör in 2 Register gebracht und beschrieben werden. Von Winterstein soll das Holz von Obernrichtig so man von Hüttenbach aus gen Winterstein oder auf "grossen Gesch" fahren will, den Fahrweg hindurch, was rechter Hand gelegen, zum Sitz Hüttenbach geschlagen werden laut eines Vertrags von 1563, den ihre Väter und Vettern aufgerichtet. Wolff Pangratz hatte sodann laut der Register freiwillig sich für den Sitz Winterstein entschieden, doch erklärte sich Hanss Georg bereit, da Hüttenbach während der letzten Zeit sich gebessert, seinem Bruder Wolff Pangratz 2000 fl. hinauszuzahlen. Ferner hatten sie sich verglichen ihren Schwestern Frau Justina von Pertolzhoffen, geb. Lochnerin und Jungfrau Margaretha Lochnerin jeder 1200 fl. vermög Vertrags zu geben, wovon Hanss Georg die 1200 fl. seines Bruders auf sich nehmen will. 2. Schulden und Guthaben sollen zu gleichen Teilen geteilt werden. 3. Fahrnis und Hausrat soll ihre Mutter unter sie teilen. 4. Da ihre Mutter auf dem Winterstein häuslich wohnen will, soll sie zu ihrem Unterhalt den Ottmans - Zehenten samt den Zehenten auf den Kriegsfeldt, die Gärten samt allem Obstwerk und Fütterung und dem kleinen Hauszehent haben, dagegen soll sie die 7 Sümmer Getreide davon jährlich gen Riegelstein und Bühl reichen. Bei Misswachs versorgt sie Wolff Pangratz mit Getreide nach Notdurft. 5. Sollen die Brüder der Mutter 3 Sümmer Gerste Schnaittacher Mass zum Bierbrauen geben, davon Wolff Pangratz 2 Sümmer; Hanns Georg ihr an Bargeld 40 fl., ausserdem ihr der Zinswein, da sie Geld gen Ehrnbach und Reuth auf Wein geliehen, bleiben. 6. Hans Georg soll seines Vaters Schwester Jungfrau Kunigunda Lochnerin, die weil unverheiratet ihr väterlich und mütterlich Gut in den Gütern zu gewarten, bei sich behalten und ihr jährlich 20 fl. geben zu der Kost. 7. verheiratet sich Wolff Pangratz und will die Mutter nicht bleiben zu Winterstein, sollen beide Brüder die Mutter und Jungfrau Kunigunda unterhalten. 8. Erbanfälle sollen sie beide unter sich teilen. 9. Wegen der Wildfuhr zu beiden Sitzen, wenn einer der Brüder oder ihrer Diener auf Haasen jagt oder auf die Hühnerbaitz geht, soll der ander Teil dem ersten auf der Wahlstatt weichen. Die Vogelherde sollen nicht zu nahe an des andern Gründen gemacht, der Vogelzins von den Vogelherdstätten dem Besitzer folgen. 10. Verkauft oder verpfändet einer seinen Sitz Hüttenbach oder Winterstein ganz oder teilweise, soll er dem andern und seinen Erben zum Vorkauf anbieten und nach Erkenntnis der Verwandten zustehen lassen. 11. Die Lehen um Hollfeld und Wonsees auf dem Gebirg, die Sigmundt von Walldenrodt unbefugter Weise innehat, wollen sie zu gleichen Kosten wieder in ihre Hand bringen und dann teilen. Diesen Erbteilungsvertrag hatten die beiden Brüder bis zur richtigen Ausfertigung mit ihren Petschaften und Unterschriften bekräftigt. Vorstehenden Erbteilungsvertrag von 1598 erläutern und ergänzen sie in folgenden Punkten: 1. Endres Lochner`s Testament, der zu gleichen Erben seines Bruders Georg Lochner auf Hüttenbach Söhne und Töchter, alle selig, eingesetzt, soll nicht kassiert sein. 2. Was die Schulden und Gegenschulden betrifft, sollen nur die damaligen darunter verstanden sein. 4. u. 5. Der Ottmanns- wie Krigsfeld= wie der kleine Hauszehent soll nach dem Tode der Frau Mutter allein zum Hans Winterstein gefallen, die 40 fl. wieder dem Haus Hüttenbach, jedem auch sein Anteil Gerste verbleiben, nur das Ehrnbachische Weingeld in Verteilung kommen. 9. Die Teilung der Wildfuhr soll sich auch auf Zuwachs oder Verlust erstrecken. 11. Wie mit den Hollfelder Lehen soll es auch mit den Neyenburgischen Rechtssachen zu Speyer, den Wolffsteinischen zu Rotweil, Walldenrodischen zu Ansbach, und ähnlichen gehalten werden. Beide Sitze erhalten den Vertrag. - Siegler: Wolff Pangratz Lochner auf Wintterstein, Georg Sebastian Stiber von Puttenheim zu Pretfeld, Burggraf zum Rottenberg, Hanss Jochim Stiber auf Esch, fürstl. bambergischer Rat und Amtmann zu Herzogenaurach und Hanss von und zum Egloffstein auf Burg Gallnreuth.

Äußere Beschreibung:

Äußere Beschreibung: Orig. Perg. mit 6 Siegeln.

Laufzeit: 1609 Dezember 15
Sprache: ger
Gattung: Urkunden

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Lochner von Hüttenbach, Urkunden