| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-Auftrag zur Abwehr haben Centmannschaften und Landmiliz; -Anschaffung von Gewehren für jedes Mitglied der Centmannschaft, Ausrüstung mit Munition; -Aufstellung von Lokalordnungen, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; -als Strafe: Ausweisung aus dem Ort, bei dessen Verteidigung man sich nicht entsprechend engagiert hat; -Bereitschaftstrupp bei den Löschgeräten des Orts; -Hilfe bei Alarmzeichen aus den Nachbarorten; -Belohnungen; -Prüfung der Überlegung, ob neben Feuerlöschproben nicht auch Verteidigungsproben sinnvoll wären; -Vorlage von Lokalordnungen innerhalb von 6 Wochen; -Bezug auf die Sicherheitsverordnung vom 4.Dezember 1801 und die Verordnungen vom 18.Februar und 1.April 1807.
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