Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: 32.37 Grafen von Ingelheim (mit den Vorgängern: Echter von Mespelbrunn)
URN: urn:nbn:de:stab-b643bac5-1189-4800-9791-e5bfef0d5eaf2
Bestellsignatur: StAWü, Mainzer Regierungsarchiv Ingelheim 476/51
Archivische Altsignatur:

Ingelheim K 476/51

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Von Ingelheimische Gemeinde Unterhausen unter fürstprimatischer Landeshoheit: 1.) Verweisblatt: Verhältnisse zwischen Souverain und Mediatisierten: Liegt in der Erzkanzlerlade: Rheinischer Bund in specie: Organisation der Souverainitäts-Landen überhaupt; 2.) Verweisblatt: "Revenuen-Ertrag" in den "Souverainitätslanden" des Fürstprimas, besonders zu Unterhausen: Liegt in der Erzkanzlerlade Rheinischer Bunde in specie Organisation der Souveränitätslanden überhaupt; 3.) Verpflichtung des gräflich von Ingelheimischen Amtmanns Kopp und des Kellers Wagner zur Führung der "Souveränitätsgeschäfte" in Unterhausen durch das Viztumamt Aschaffenburg: "Liegt bei den Souveränitätslanden überhaupt deren Organisation in der Erzkanzlerlade"; 4.) Verweisblatt: Gerichtsbarkeit - Gerichtsverfassung: Ausübung der Gerichtsbarkeit im Souveränitätsgebiet, besonders im Ingelheimischen Ort Unterhausen. Liegt in der Erzkanzlerlade Rheinischer Bund in specie Organisation der Souveränitätslanden überhaupt; 5.) Der Graf von Ingelheim ernennt vorsorglich (für den Fall des Todes des Justizbeamten Hofrat Kopp), den Oberappellationsgerichts-Advokaten Hesler (auch: "Hessler", "Heßler") zum "Interimsjustizverwalter" zu Unterhausen und Haimaden (Heimathen, Gemeinde Heimbuchenthal, Landkreis Aschaffenburg). Nach Kopps Ableben genemigt die Landesdirektion - auf Gesuch des Grafen - diese Ernennung und trifft Vorkehrungen für die Vereidigung Heslers; 6.) Verweisblatt: Dem Souveränitätsort Unterhausen wird das Viztumamt Aschaffenburg als zweite Appellationsinstanz angewiesen: Liegt in Souveränitätslanden überhaupt deren Organisation in specie Gerichtsverfassung - Gerichtsbarkeit; 7.) Streit zwischen dem Rat Reuter und dem Graf von Ingelheim: Schriftwechsel zur Frage des Gerichtsstandes des letzteren. Enthält auch: Note des herzoglichen Staatsministeriums von Nassau-Usingen und beiliegende Kopie eines Gesuchs des Grafen von Ingelheim; worin dieser bittet, Klagen gegen ihn, (die von unbefriedigten Gläubigern seines Vaters ausgehen und sonst mit seiner Güterverwaltung in Zusammenhang stehen) nicht "in foro rei sitae" sondern nur "in foro domicilii" das heißt beim herzoglichen Justizsenat abhandeln zu lassen: (Im Entwurf des Promemoria an Nassau-Usingen wird Geisenheim als Aufenthaltsort des Grafen von Ingelheim erwähnt; 8.) Die Landesdirektion verfügt auf Bericht des Viztumamts Aschaffenburg, daß zu Unterhausen anstatt des bisher nicht für unbestimmte Zeit bestellten Bürgermeisters, künftig auf Vorschlag des Patrimonialamts ein Bürgermeister für unbestimmte Zeit angestellt und verpflichtet werden solle; 9.) Adam Englert, Schultheiß zu Unterhausen, sucht darum an, die gleichen Freiheiten und Nutzungen in Anspruch nehmen zu dürfen wie der Bürgermeister. Enthält auch: Beschwerde der Gemeinde Unterhausen wegen des Bezugs doppelter Alimente durch Bürgermeister und Schultheiß; 10.) Polizeiwesen: Bürgerannahmen: Gesuch des Michel Wiesmann, eines Deserteurs aus kaiserlich österreichischen Kriegsdiensten aus "Lemberg in Böhmen" (Lemberg in Galazien) um Aufnahme als Beisasse zu Unterhausen; in ihrer Entschließung (worin das genannte Gesuch abschlägig beschieden wird) teilt die Landesdirektion außerdem mit, daß dem Herrn Grafen von Ingelheim die Annahme oder Nichtannahme von Ortsnachbarn überlassen bleibe; 11.) Polizeiwesen: Judenangelegenheiten: Auf das Gesuch des Jakob Johel von Unterhausen wird diesem von seiten des souveränen Fürstentums Aschaffenburg eine noch durch dem Grafen von Ingelheim (als Patrimonialherrn) geschehene Schutzannahme bestätigt und die Erlaubnis erteilt, sich mit einer auswärtigen Witwe zu verehelichen. (mit Kopie eines Schutzbriefes). Enthält auch: Beglaubigte Übersetzung (aus dem Hebräischen) des Verlobungskontraktes des genannten Jakob Johel; 12.) Schatzung, Steuerwesen, Kriegskosten etc.: Bericht des Viztumamts Aschaffenburg (mit Beilagen) an die Landesdirektion und einstweilige Verfügung derselben über die Steuerverhältnisse zu Unterhausen (gräflich von Ingelheimischen Ort), zu Hobbach (Freiherren Mairhofen von Aulenbach) und zu Sommerau (Freiherrn von Fechenbach). (Diese, jetzt unter der Hoheit des Fürstprimas stehenden Orte gehörten ehemals zum Ritterkanton Odenwald und waren diesem steuerpflichtig). Enthält auch: Kopien von Schatzungsregistern. Als letztes Produkt "Auszug aus einem Steuerverzeichnis" mit Angabe des Lagerortes der Urschrift, enthaltend den Ort Altenbuch und das Gut Besenbach von Hettersdorf; 13.) Schatzung, Steuerwesen, Kriegskosten etc: Beschwerde der Gemeinde Unterhausen, daß sie, wegen ihres Güterbesitzes auf der Gemarkung Oberhausen, von dieser mit einem verhältnismäßig hohen Beitrag zu den Kriegskosten belastet werde; 14.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen: Auf das Ansuchen des Grafen wird wegen dessen Oberförster zu Mespelbrunn verfügt: Der genannte Förster soll auf die Forstordnung des Fürstentums verpflichtet werden, er soll (so verpflichtet) in seinem bisher geübten Aufsichtsdienst verbleiben, in Wahrnehmung seiner Geschäfte dem Viztumamt Aschaffenburg bzw. der Landesdirektion unterstellt sein, und die Rugeregister führen. Im Fall seines Ablebens behält sich der Landesherr vor, seine obrigkeitliche Rechte durch eigenes Personal wahrnehmen zu lassen; 15.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen unter anderem, die Landesdirektion erlaubt dem Grafen von Ingelheim, in seinem Wald im Viztumamt Aschaffenburg (Mespelbrunner und Heimather Forst), jährlich (und zwar drei Jahre hintereinander) 150 Stecken Holz für Besoldungszwecke, ferner 1000 Stecken Buchenscheitholz und 25 Eichenstämme (für Verkaufszwecke) zu schlagen; 16.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen, unter anderem Behandlung des Gesuchs der Einwohner von Unterhausen, in ihrem Gemeindewald Holz fällen zu dürfen, wobei festgestellt wird, daß sich der genannte Wald in schlechtem Zustand befindet; daraufhin verfügt die Landesdirektion, mit Einwilligung des Grafen von Ingelheim, daß der fürstliche Revierförster Sator zu Volkersbrunn künftig den Gemeindewald (ferner den Wald der übrigen Vogteigemeinden) beaufsichtigen soll; 17.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen; Verweisblatt: Forstliche Obrigkeitsrechte im Souveränitätsgebiet des Fürstprimas: Verhältnis zwischen Souverän und Mediatisierten; "Liegt in der Erzkanzlerlade Rheinischer Bunde in specie Organisation der Souveränitätslanden überhaupt"; 18.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen; Verweisblatt: Bericht des Viztumamts Aschaffenburg über Holzhiebe, die für das Jahr 1809 vorgesehen sind: "Liegt in Forst Holzhiebe - Holzabgaben V. D. A. Aschaffenburg"; 19.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen, und zwar Beschwerde der Holzhändler Peter Kittel und Kaspar Reisinger (Reissinger) von Aschaffenburg wegen zweier Fuhren Buchscheidholz; diese Fuhren seien ihnen konfisziert worden, weil das Holz nicht mit dem Waldeisen des Oberförsters bezeichnet gewesen sei; die Konfiskation sei vorgenommen worden, ungeachtet der Herkunft des Holzes aus dem Wald des Grafen von Ingelheim, wo eine solche Bezeichnung nicht üblich sei; 20.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen; auf Ansuchen des Viztumamts Aschaffenburg wird dem Grafen von Ingelheim von der Landesdirektion für das Jahr 1810 gestattet, in seinen Waldungen Mespelbrunn und Heimathen Holz zu fällen; 21.) Regalien; hier: forstliche Obrigkeitsrechte sowohl in den Unterhauser als auch in anderen Ingelheimer Waldungen; auf den Bericht des Patrimonialamtes Unterhausen an das Viztumamt Aschaffenburg wird dem Grafen von Ingelheim von der Landesdirektion für das Jahr 1811 gestattet, in seinen Waldungen Holz zu fällen. Tomus II

Laufzeit: 1806 - 1810
Sprache: ger
Gattung: Akten

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Mainzer Regierungsarchiv