Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1451-1500 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-b9ea1a62-1f36-4049-91e6-cd282809936a9 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1537 |
| Archivische Altsignatur: |
Ortenburg Archiv Urkunden 739 (1498 V 1) |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
H. Georg von Bayern bestellt Wolfganng G. zu Orttenberg zum Pfleger des Schlosses Newburg auf dem Yne mit genau festgelegten Verpflichtungen und Rechten sowie des zu leistenden Eides: Für das Schloss hat der G. mit 6 gerüsteten Personen und Pferden zu dienen. Für die Behütung sind auf eigene Kosten ein Pfleger, sechs Torschützen, zwei Torhüter und ein Türmer zu bestellen, desgleichen 8 Wächter. Jeder der 2 halben Burgsassen hat jährlich 8 fl rh. zu erhalten. Dem für die Instandhaltung aufgenommenen Zimmermann sind für Kost und Sold jährlich 18 fl rh. zu zahlen. Für den Gottesdienst im Schloss ist ein Priester zu halten. G. Wolfgang erhält für die Burghut jährlich 350 fl rh. Es steht ihm die Nutzung des zum Schloss gehörenden Hofbaus mit Gründen und Gärten zu, ebenso die der Schlosstaferne, die er auch verpachten kann; für die Streitigkeiten daselbst ist der Holzpropst zuständig. Da von den früheren 12 Wächtern im Schloss nur noch 8 bestellt sind, stehen die für die unbesetzten 4 Wächter vorgesehenen Äcker und Wiesen G. Wolfgang zu. Die zum Schloss gehörigen Hofwiesen stehen ihm ebenfalls zu, doch muss er davon den beiden halben Burgsassen, Holzpropst, Mautner und den Pflegern zu Wernnstein, Fraunhaus und anderen, wie bisher üblich, die Fuder Heu geben. Dem G. steht das Holz und dessen Zufuhr zu, doch hat er davon das meiste für Lohn auszugeben. Über die Futterlieferung ist noch nicht entschieden worden; andernfalls stehen dem G. dafür jährlich 20 fl rh. vom H. aus zu. Als Pfleger hat der G. dem Holzpropst bei der Einbringung der Gülten, Zinsen und Nutzungen auf dessen Verlangen zu unterstützen, sonst aber damit nichts zu schaffen; Missstände sind direkt dem H. oder seinem Statthalter zu berichten. Er kann auch die zum Schloss gehörende Fischerei für sich nutzen.; S: und US: Ausst. [eigenhändige Devise:] wy gott wyll H. G. |
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| Laufzeit: | 1498 Mai 1 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pap. |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Neuburg a. Inn (Lkr. Passau) |
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Überlieferungsgeschichte
| Überlieferung: |
Or. |
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| Provenienz: |
Grafschaft Ortenburg Urkunden |