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A: Margreth, Witwe des Konrad Bolach, Bürgerin zu Nürnberg S: Stadt Nürnberg Betreff: Testament. Die einzelnen Bestimmungen lauten: 1) Die Bestattung soll in der Kirche der Augustiner unter dem Stein, unter dem ihr lieber Hauswirt begraben liegt, erfolgen. 2) Alle Schulden, die sie schuldig geblieben ist, sollen nach ihrem Tod aus ihrem Hab und Gut bezahlt werden. 3) Ihrer Mutter Anna Flockin vermacht sie den dritten Teil ihrer ganzen verlassenen Habe, womit sie sie ihrer Legitima vergnügt haben will. Wenn sie auch die Behausung, in welcher A wohnt, haben will, soll man ihr diese einräumen, aber die 250 Gulden rhein., um die sie erkauft wurde, von ihrem dritten Teil abziehen. 4) Sie vermacht 3 Seelbäder und jedem Armen, der gebadet wird, einen Pfennig. 5) Zum Bau des neuen Spitals vermacht sie 20 Gulden rhein. 6) Zum Bau von St. Wolfgang in Puschendorf (Lkr. Fürth) vermacht sie 10 Gulden. 7) Zum Bau in Gnadenberg vermacht sie 10 Gulden. 8) Den Brüdern U. L. Frau vermacht sie 10 Gulden. 9) Jedem der anderen 3 Bettelorden, den Kartäusern und den 2 Frauenklöstern vermacht sie jeweils 5 Gulden. 10) Jedem der 4 Siechköbel und der 2 Findelhäuser vermacht sie 3 Gulden. 11) Hausarmen Leuten und armen Gotteshäusern vermacht sie nach Gutdünken ihrer Vormünder 50 Gulden. 12) Dem Gotteshaus U. L. Frau in Langenfeld (Lkr. Scheinfeld) vermacht sie 10 Gulden und eine Wandelkerze. 13) Nach Pirckling (Birklingen, Lkr. Scheinfeld) vermacht sie 10 Gulden und eine Wandelkerze. 14) Den Barfüßern bei Neustadt a. d. Aisch vermacht sie eine Wandelkerze. 15) U. L. Frau in Zenn (Langenzenn, Lkr. Fürth) vermacht sie eine Wandelkerze. 16) St. Wolfgang in Röthenbach (Lkr. Schwabach) vermacht sie eine Stabkerze. 17) Ihrer Geschwei Clara, Frau des Hans Flock, vermacht sie 20 Gulden. 18) Ihrer Geschwei Magdalena, Frau des Lorenz Flock, vermacht sie 20 Gulden. 19) Ihre gesamte übrige Habe vermacht sie ihren Brüdern Hans Flock d. Ä. und Lorenz Flock, ihren Schwestern Clara Rappoltin und Katharina Ingramin und ihrem Schwager Hans Ingram, der viel Mühe und Arbeit mit A gehabt hat, zu gleichen Teilen. 20) Von dem der Clara Rappoltin gebührenden Teil sollen die Vormünder des Geschäfts einen ewigen Zins kaufen und den ihr und nach ihrem Tod ihren Kindern, bis diese 18 Jahre alt sind, jährlich reichen. 21) Wenn die Kinder der Clara Rappoltin vor ihrem 18. Geburtstag sterben sollten, soll deren Anteil an die Geschwister von A und an ihren Schwager Hans Ingram zu gleichen Teilen fallen. 22) Zu Vormündern ihres Testaments bestellt sie ihre Mutter Anna Flockin, ihren Schwager Hans Ingram und dessen Frau Katharina, Hans Schonpach, dem sie, sofern er die Vormundschaft annimmt, für seine Mühe und Arbeit 40 Gulden rhein. vermacht. Zeugen: Antoni Haller und Michel Lemlin.
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